Fasnachtsanlässe im Freien: LFK erwartet positive Rückmeldung von Behörden
Die Frage, ob Umzüge stattfinden können, stellt sich laut dem Lozärner Fasnachtskomitee insbesondere nach den vom Bundesrat vorgeschlagenen Varianten 1 und 2, die in beiden Fällen eine Aufhebung der Bewilligungspflicht für Veranstaltungen im Aussenbereich beinhalten. Vor allem lassen beide Varianten eine Durchführung der Fasnachtsumzüge und weiterer fasnächtlicher Grossveranstaltungen zu. Der Luzerner Regierungsrat wird sich gemäss Mitteilung erst später dazu verbindlich äussern, das Lozärner Fasnachtskomitee (LFK) wertet aber die Äusserungen von Regierungsrat Guido Graf durchaus als positive Zeichen für eine Durchführung der Fasnacht 2022, inklusive Umzüge.
Bereit für die Fasnachtsumzüge
Die Fasnächtler hoffen nun auf einen möglichst frühzeitigen Entscheid der Luzerner Regierung. Unabhängig davon ist das LFK in der Planung und Organisation der Fasnachtsumzüge nach wie vor auf «go», die Umzugsteilnehmenden sind für die Fasnacht 2022 bereit. Ob im neuen Sujet, im Letztjährigen oder gar – eine Novität in der Lozärner Fasnacht – als «Charivari» mit einer Sujetauswahl der vergangenen Jahre. Gleiches gilt für die Durchführung des Fasnachtsmäärtes wie auch der Usgüüglete Unter der Egg. Auch hier blickt das LFK mit grosser Zuversicht auf einen nunmehr positiven und zeitnahen Entscheid seitens der Stadt- und Kantons-Regierungen, die entsprechenden Konzepte und Gesuche sind eingereicht. Der LFK-Fasnachtsmäärt findet am Samstag, 19. Februar 2022, die Usgüüglete am Dienstag, 22. Februar 2022 statt.