Bräteln ist wieder möglich: Der Kanton Aargau senkt die Waldbrandgefahr
Der Kanton Aargau senkt die Waldbrandgefahr. Das schreibt er in einer Mitteilung vom Mittwoch. Nach einer Neubeurteilung der Lage gilt neu die Waldbrand-Gefahrenstufe 3 (erhebliche Waldbrandgefahr) statt wie bisher 4 (grosse Waldbrandgefahr).
Damit sind das Feuerwerksverbot sowie das absolute Feuerverbot im Wald per sofort aufgehoben. Und dennoch: Der Kanton warnt die Bevölkerung weiterhin zur Vorsicht beim Feuern im Freien. Bei der neu festgesetzten Gefahrenstufe 3 «erhebliche Waldbrandgefahr» dürfen im Wald nur die befestigten Feuerstellen genutzt und Feuer nur mit grosser Vorsicht und unter Aufsicht entfacht werden. Das heisst: Bräteln ist beispielsweise wieder möglich. Bei starkem Wind sei darauf zu verzichten, heisst es seitens des Kantons.
Der Kanton Aargau ist damit der letzte Kanton im Mittelland, der die Waldbrandgefahr auf Stufe 3 senkt. In den beiden Basel und auch Zürich herrscht ebenfalls Stufe 3, der Kanton Luzern hat die Stufe 2 ausgerufen und im Kanton Obwalden gilt sogar nur Stufe 1. In vereinzelten Regionen im Wallis herrscht hingegen nach wie vor Waldbrandgefahrenstufe 5, was «sehr grosse Waldbrandgefahr» bedeutet. Dies zeigen Daten des Bundes. (cri)