«Figgifiggi»-Post war Rassendiskriminierung: Bezirksgericht verurteilt Naveen Hofstetter
Unglücklich gewählte Worte oder doch Diskriminierung und Aufruf zu Hass? Darüber entschied das Bezirksgericht Zofingen am Montagmorgen in der Causa Naveen Hofstetter, Präsident der SVP Rothrist und Geschäftsleitungsmitglied der Aargauer Kantonalpartei. Ab dem 14. August 2021 setzte Hofstetter mehrere Facebook-Posts im Rahmen der Abstimmung rund um die «Ehe für alle» ab.
Im ersten schrieb der 40-Jährige unter anderem: «Wenn wir es nun zulassen, dass in naher Zukunft dann auch afrikanische Flüchtlinge (mehrheitlich Männer) kleine Mädchen zwecks ‹figgifiggi› adoptieren dürfen, dann gute Nacht mit unserer Kultur.» Für Gabriela Suter, SP-Nationalrätin und bis vor kurzem noch Präsidentin der SP Aargau, verstiess der Post klar gegen die Rassismus-Strafnorm, weshalb sie eine Strafanzeige gegen Naveen Hostetter einreichte.
Hofstetter erhielt heftige Reaktionen und Drohungen
Hofstetter löschte die zitierte Passage, beziehungsweise den ganzen Post, einige Zeit nach der Veröffentlichung, da er erkannte, dass die Passage missverstanden wurde und er teils heftige Reaktionen und Drohungen erhielt. «Die heftigen Reaktionen richteten sich häufig gegen meine Hautfarbe», erklärte der indisch-stämmige SVP-Hardliner vor Gericht. Auch sonst büsste er bereits für seinen Post: Er habe einige Aufträge seiner Einzelfirma verloren. Sein erklärtes Ziel mit dem Post sei aber nie und nimmer das Schüren von Hass gewesen, wie es ihm die Staatsanwaltschaft im Anklageschreiben vorwarf. Vielmehr habe er von der – medial aufgeblasenen – Spaltung der SVP im Abstimmungskampf um die «Ehe für alle» ablenken wollen.
Dies schrieb er in einem zweiten Post auch auf Facebook, wo er betreffend der sexuellen Belästigung kleiner Mädchen durch Afrikaner aber nachdoppelte: «Jedoch ist es einfach die Realität, dass häufig die jüngsten Mädchen von Männern afrikanischer Herkunft sexuell belästigt werden.» Am 15. August schrieb er zudem: «Das Gesetz ist ein Schritt für weitere Forderungen zur Kindsadoptierung von unnatürlichen Partnerschaften.»
Posts diskriminierten homosexuelle Personen und afrikanische Flüchtlinge
Naveen Hofstetter und sein Verteidiger sprachen am Montag immer wieder von «unglücklich gewählten Worten» und «unglücklich gewählten Vergleichen», die Hofstetter heute so nicht mehr ziehen, beziehungsweise überhaupt erst schreiben würde. «Ich erhalte immer wieder Zuschriften von Leuten und ihren Erlebnissen – das hatte ich wohl im Kopf.» Zudem habe er sich entschuldigt – was das Gericht allerdings nicht so sah. Für Hofstetter und seinen Verteidiger war zudem klar, dass sich Hofstetter im Rahmen einer politischen Diskussion geäussert hat, bei der die Meinungsfreiheit bundesgerichtlich unter grösserem Schutz stehe. Die beiden nachfolgenden Posts habe er «überhastet abgesetzt», um sich gegen die heftigen Reaktionen wehren zu können.
Hofstetter und sein Verteidiger legten auch dar, dass mit «unnatürlichen Partnerschaften» auf keinen Fall gleichgeschlechtliche gemeint sein können, da diese mit der Gesetzesänderung durch die Abstimmung ja das Recht auf Adoption erhielten. Denn Hofstetter habe explizit geschrieben, dass die Gesetzesänderung ein Schritt für weitere Forderungen von unnatürlichen Partnerschaften sei – womit homosexuelle Partnerschaften von ihm nicht als unnatürlich bezeichnet worden seien, da diese das Recht auf Adoption ja bereits erhielten und deshalb keine weiteren Schritte benötigen. Vielmehr habe er etwa die Leihmutterschaft vor Augen gehabt. Dennoch legte das Gericht in der Urteilsverkündung dar, dass hier klar homosexuelle Paare herabgesetzt worden sind.
Die heftigen Reaktionen richteten sich häufig gegen meine Hautfarbe.
Naveen HofstetterPräsident SVP Rothrist
Auch in den beiden ersten Posts, deren problematischen Stellen sich um die sexuelle Belästigung kleiner Mädchen durch afrikanische Flüchtlinge drehen, sah das Bezirksgericht Diskriminierung. «Ein unbefangener Leser erhält den Eindruck, dass Afrikaner besonders oft pädophil sind.» Das Gericht schenkte den Ausführungen Naveen Hofstetters und seines Verteidigers vor Gericht, sowie Hofstetters vorangegangenen Relativierungen in den Medien keinen, oder zumindest nur geringen, Glauben. Nach einer rund dreiviertelstündigen Beratung verurteilte das Bezirksgericht Zofingen Naveen Hofstetter wegen Rassendiskriminierung zu einer bedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 220 Franken. Das Urteil kann an die nächste Instanz weitergezogen werden.