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«Lex Netflix»: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Die Stimmbevölkerung hat das revidierte Filmgesetz im Mai angenommen. Damit müssen Streamingdienste einen Teil ihrer Einnahmen in der Schweiz abgeben. Nun hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu den entsprechenden Verordnungen eröffnet. 

Netflix und Co. müssen künftig einen Teil ihrer Einnahmen in der Schweiz in das hiesige Filmschaffen investieren. Das sieht das neue Filmgesetz – die sogenannte «Lex Netflix» – vor, dem das Stimmvolk bei der Abstimmung vom 15. Mai mit 58 Prozent zugestimmt hat. Konkret müssen die Streamingdienste vier Prozent ihrer Bruttoeinnahmen in das Schweizer Filmschaffen investieren. Zudem müssen die Dienste neu mindestens 30 Prozent europäische Filme auf ihren Plattformen anbieten.

Nun hat der Bundesrat am Mittwoch die Vernehmlassung zu den entsprechenden zwei Verordnungen eröffnet, wie das Bundesamt für Kultur mitteilt. Diese regeln die Registrierung der betroffenen Unternehmen, die Berichterstattung sowie die Ausnahmen von der Investitions- und Quotenpflicht. Darüber hinaus umfassen sie das Verfahren und die verschiedenen Arten der Investitionen, wie es weiter heisst.

Das geänderte Filmgesetz betrifft sowohl in- und ausländische Streaminganbieter sowie ausländische Werbefenster. Für private Fernsehsender gilt hierzulande bereits eine Investitions- und Quotenpflicht. Die Vernehmlassung zu den zwei Verordnungen läuft bis am 17. Februar 2023. Die Bestimmungen sollen dann ab 2024 gelten. (dpo)