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13. AHV-Rente: Bundesrat will Mehrwertsteuer um 0,7 Prozent erhöhen – Rechenfehler wird erst am Montag aufgeklärt

Nachdem der Berechnungsfehler bei der AHV geklärt – aber noch nicht öffentlich aufgelöst ist –, beschliesst der Bundesrat die letzten Details zur Finanzierung der 13. AHV-Rente. Und zwar definitiv gegen den Willen der Initianten.

Nun ist im Detail klar, wie der Bundesrat die zusätzliche, jährliche AHV-Rente finanzieren will: Nachdem das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) die finanziellen Aussichten der AHV nachgerechnet hat, steht fest, dass für die Finanzierung der 13. AHV-Rente 0,7 Mehrwertsteuer-Prozentpunkte nötig sind. Im selben Atemzug will der Bund seine AHV-Ausgaben um denselben Wert auf 19,5 Prozent senken.

Wie das BSV am Freitag mitteilt, hat Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider ihre Bundesratskollegen gleichentags über die Berechnung aus ihrem Departement informiert. Damit könne sichergestellt werden, dass der AHV-Ausgleichsfonds bis im Jahr 2030 im Gleichgewicht bleibt, schreibt das BSV in einer Mitteilung. Im Einführungsjahr 2026 wird die 13. Altersrente den Bund demnach 4,2 Milliarden Franken kosten.

«So torpediert der Bundesrat den Volkswillen», kritisiert die SP den Entscheid in einer Mitteilung. Das Volk habe sich im Frühling für eine Stärkung der AHV ausgesprochen. Als «soziale Finanzierung» der 13. AHV-Rente fordert die Partei nach wie vor eine Erhöhung der Lohnprozente. Denn bei der Mehrwertsteuer zahlen alle gleich viel, und damit müssen beispielsweise auch die Rentnerinnen und Rentner die Erhöhung der eigenen Rente teilweise selber berappen.

Diese Alternative brachte der Bundesrat ebenfalls ins Spiel

Bereits vor Monatsfrist hatte der Bundesrat beschlossen, als Folge des BSV-Rechenfehlers die 13. AHV-Rente einzig durch höhere Mehrwertsteuer-Beiträge zu finanzieren. Obwohl der nun getroffene Entscheid zur Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozent auf den seither validierten Berechnungen aufbaut, will der Bund die neuen Finanzperspektiven der AHV erst kommenden Montag veröffentlichen.

Dabei hatte der Bundesrat selbst in der Vernehmlassung noch zwei deutlich andere Varianten zur Finanzierung der 13. AHV-Rente vorgeschlagen: entweder die Finanzierung über Lohnbeiträge, wie dies die Initianten der im Frühling angenommenen Volksinitiative forderten. Das hätte einen Anstieg der Lohnbeiträge um 0,8 Prozentpunkte zur Folge gehabt.

Alternativ dazu brachte der Bundesrat eine gleichzeitige Erhöhung von Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuer ins Spiel. Aber keine reine Steuererhöhung, wie er sie nun beschlossen hat. Als Grund für die Kehrtwende nannte Baume-Schneider vor Monatsfrist die fehlerhaften AHV-Prognosen. Der Finanzierungsbedarf der Sozialversicherung werde damit geringer ausfallen.

Noch ist die Mehrwertsteuererhöhung allerdings nicht definitiv unter Dach und Fach. Der Bundesrat muss nun nämlich erst die Botschaft ausarbeiten. Bereits in einem Monat soll diese allerdings zum Entscheid ans Parlament verabschiedet werden. Und zuletzt wird dann auch noch das Volk über die Erhöhung der Mehrwertsteuer befinden müssen.