Aargau will Schutzstatus S, Integrationspauschale und raschen Zugang zum Arbeitsmarkt für Ukraine-Flüchtlinge
«Die tragische Situation in der Ukraine entspricht genau den vom Asylgesetz definierten Kriterien für die vorübergehende Schutzgewährung.» Dies schreibt der Aargauer Regierungsrat in seiner Stellungnahme zum Vorschlag des Bundes, allen Geflüchteten aus der Ukraine den speziellen Schutzstatus S zu gewähren und sie damit ohne Asylverfahren vorübergehend in der Schweiz aufzunehmen. Der Bundesrat will am Freitag definitiv entscheiden, ob dieser Status eingeführt wird.
Die Kantonsregierung hält fest: «Da der Schutzstatus S erstmals zur Anwendung gelangt und Erfahrungen fehlen, ist es wichtig, dass die Einzelheiten der Organisation und des strukturierten Ablaufs in den kommenden Tagen zwischen Bund und Kantonen geklärt werden.» Er geht davon aus, dass die ersten Verfahrensschritte – also die Registrierung der ankommenden Flüchtlinge – auch mit diesem Status in den Bundeszentren durchgeführt werden. Der Regierungsrat will, «dass die Zuständigkeiten auch in ausserordentlichen Situationen so weit wie möglich dort bleiben, wo sie auch in der normalen Lage sind.»
Flüchtlinge sollen zuerst in Bundesasylzentren einquartiert werden
Der Regierungsrat spricht sich dafür aus, dass Ukraine-Flüchtlinge, die nicht bereits bei Verwandten oder Privaten untergebracht sind, nach der Einreise in die Schweiz für einige Tage in den Bundesasylzentren bleiben sollen. Die Kantone sollen aber sofort informiert werden, damit sie die Unterbringung in grösseren Unterkünften oder bei Privaten sowie die Betreuung der Geflüchteten organisieren können. Wenn sehr viele Flüchtlinge einreisten, könnten allenfalls auch die Kanton die Registrierung übernehmen – der Bund müsse sie aber entschädigen.
Bei der Verteilung auf die Kantone soll der Bund laut Regierungsrat dem Anliegen der Geflüchteten, in der Nähe von Verwandten oder Bekannten untergebracht zu werden, Rechnung tragen. Für die Kantone sei es aber wichtig zu wissen, «inwiefern der Bund einen Ausgleich herzustellen gedenkt, damit das austarierte Verteilsystem nicht in Schieflage gerät und nicht einige Kantone mit einer deutlich stärkeren Belastung konfrontiert sind als andere».
Integrationspauschale und Arbeiten ohne spezielle Bewilligung
Der Status S sieht grundsätzlich keine Integrationsleistungen vor, weil man von einer baldigen Rückkehr der Geflüchteten ausgeht. «Im konkreten Fall der Ukraine kann der Zeitpunkt einer möglichen Rückkehr aber nicht vorausgesagt werden», hält der Regierungsrat fest. Er beantragt deshalb, die Ausrichtung einer Integrationspauschale für die geflüchteten Menschen aus der Ukraine ab Ankunft zu prüfen.
«Die Schweiz hat ein Interesse, dass die grundsätzlich gut ausgebildeten Menschen aus der Ukraine rasch Deutsch lernen und bei uns im Erwerbsleben mit einer qualifizierten Tätigkeit Fuss fassen.»
Zudem spricht sich der Regierungsrat dafür aus, dass es für die Ukraine- Flüchtlinge keine Wartefrist gibt, bevor sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen dürfen. Analog zu vorläufig aufgenommenen Personen mit Status F solle auch für die Ukrainerinnen und Ukrainer mit Status S keine Bewilligung nötig sein, um eine Stelle anzutreten. Er verlangt nur eine Meldung des Arbeitgebers, in der er sich unter anderem dazu verpflichtet, die üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen einzuhalten.
«Die praktischen Erfahrungen zeigen, dass damit die Chancen auf eine Erwerbstätigkeit deutlich verbessert werden und damit die finanzielle Unabhängigkeit besser unterstützt werden kann», schreibt die Regierung. Sofern die schutzsuchenden Personen aus der Ukraine nicht arbeiten, soll es für sie Sprachkurse und Beschäftigungsprogramme geben, damit sie eine Tagesstruktur haben.
Aargau verlangt klare Vorgaben für Einschulung von Kindern
Aus Sicht des Regierungsrats müssen auch die Folgen des Schutzstatus für die Bildung von Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine geklärt werden. Dazu gehören laut Stellungnahme insbesondere folgende Fragen:
Werden die Flüchtlinge schneller den Kantonen zugewiesen?
Werden die Flüchtlinge allenfalls direkt den Gemeinden zugewiesen?
Wo liegt der Fokus für die ukrainischen Schülerinnen und Schüler: Lernziele gemäss kantonalem Lernplan oder Bereitstellen geeigneter Schulstrukturen?
Wie werden ukrainische Jugendliche in der Sekundarstufe II unterrichtet?
Wie werden ukrainische Jugendliche im Übergangsalter zwischen Sekundarstufe I und Sekundarstufe II unterrichtet?
Obwohl das Bildungswesen grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone liegt, wünscht sich der Regierungsrat vom Bund schweizweit möglichst einheitliche Regelungen.