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Bald wieder unterirdische Unterkünfte? Der Bund weist dem Aargau zwischen 200 und 400 Ukraine-Flüchtlinge pro Woche zu

Der Kanton geht davon aus, dass seine Kapazitäten bald ausgeschöpft sein werden und ruft die Gemeinden dringend auf, weitere Plätze für Geflüchtete zu schaffen. Auch unterirdische Anlagen werden für den Notfall als Unterkünfte für Menschen aus der Ukraine geprüft.

Am Mittwoch gab es lange Schlangen vor dem Bundesasylzentrum in Zürich, wo sich die Ukraine-Flüchtlinge für den Schutzstatus S registrieren müssen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) teilte am Abend auf Twitter mit, dass neu auch eine Anmeldung per Online-Formular möglich ist. Das dürfte zwar den Andrang bei den Registrierungszentren etwas reduzieren, an der grossen Zahl von Flüchtlingen, die in der Schweiz untergebracht werden müssen, ändert sich aber nichts.

Dies ist auch den Verantwortlichen im Aargauer Sozialdepartement klar, wie aus einem Schreiben an die Gemeinden hervorgeht. Unter dem Titel «Unterbringung von Geflüchteten durch Kanton und Gemeinden» heisst es dort:

«Der Bund weist dem Kanton ab sofort 200 bis 400 Personen pro Woche mit Schutzstatus S zu. Diese werden zuerst in kantonalen Unterkünften untergebracht und später den Gemeinden zugewiesen.»

Der Kantonale Sozialdienst verdichtet zurzeit die Belegung in den kantonalen Asylunterkünften, verlängert abgelaufene Unterkunftsverträge und eröffnet Reserveunterkünfte. «Bei dem erwarteten hohen Zustrom an Schutzsuchenden dürften jedoch sämtliche Kapazitäten ausgeschöpft werden», teilt das Sozialdepartement den Gemeinderäten mit. Deshalb prüfe der Kantonale Sozialdienst für den Notfall ergänzend auch die temporäre Unterbringung von Personen in unterirdischen Anlagen.

Kanton fordert Gemeinden «dringendst» zur Meldung weiterer Plätze auf

Aufgrund der aktuellen Lage und der hohen Zuweisungen von Schutzsuchenden sei es aber «unabdingbar, dass die Gemeinden ebenfalls unverzüglich weitere Unterkunftskapazitäten durch Anmietung von zusätzlichem Wohnraum schaffen». Zurzeit gingen Angebote für Einzelwohnungen, Mehrfamilienhäuser, Hotelzimmer oder andere Liegenschaften und Parzellen beim Kanton und bei den Gemeinden ein.

In diesem Zusammenhang fordert der Kantonale Sozialdienst die Gemeinden «dringendst auf, entsprechende Angebote möglichst rasch zu prüfen». Damit der Kanton die Zahl der Reserveplätze erfassen kann, werden die Gemeinden gebeten, ihre Reserveplätze bis am Montag zu melden.

Flüchtlingshilfe meldet Kanton die privat untergebrachten Ukrainer

Am Mittwoch waren bereits mehr als 1800 Aargauerinnen und Aargauer registriert, die Ukraine-Flüchtlinge privat aufnehmen wollen. Für solche Platzierungen in Privathaushalten arbeitet der Bund mit der Schweizerischen Flüchtlingshilfe zusammen. Anknüpfungspunkte durch Verwandte und Bekannte würden dabei genutzt und bei der Platzierung berücksichtigt, teilt der Sozialdienst den Gemeinden mit.

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe meldet den Kantonen täglich die Zahl der Personen, die in Privathaushalte zugewiesen werden. Diese Meldungen leitet der Kanton so rasch wie möglich an die betroffenen Gemeinden weiter. Der Kantonale Sozialdienst unterstützt die Gemeinden in diesem Prozess und erarbeitet derzeit entsprechende Merkblätter, heisst es im Schreiben an die Gemeinderäte weiter.

Gemeinden sollen Privaten die Unterkunft-Pauschale weitergeben

Ukraine-Flüchtlinge mit Schutzstatus S haben Anspruch auf Sozialhilfe gemäss kantonalem Recht. Um den Anspruch prüfen zu können, muss ein Gesuch um Sozialhilfe bei der Wohngemeinde gestellt werden. Wird das Gesuch gutgeheissen, erhalten sie Sozialhilfe nach Asylansätzen.

Verpflegungsgeld für Erwachsene sowie Jugendliche ab 16 Jahren: 8 Fr. pro Person und Tag

Verpflegungsgeld für Kinder von 6 bis 16 Jahren: 7 Fr. pro Person und Tag.

Verpflegungsgeld für Kinder bis 6 Jahre: 5 Fr. pro Person und Tag

Taschengeld für Erwachsene, Jugendliche und Kinder ab 6 Jahren: 1 Fr. pro Person und Tag

Weiterer Lebensunterhalt: 7.50 Fr. pro Person und Tag

Sobald die zugewiesenen Personen in Gemeinde- oder Privatunterkünften leben, ist die Gemeinde für die Ausrichtung der Sozialhilfe zuständig. Auch bei Privatplatzierungen erhalten die Gemeinden die üblichen Pauschalen des Kantons, analog zu den vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern. Der Kantonale Sozialdienst empfiehlt den Gemeinden, bei Privatplatzierungen die Pauschale für die Unterbringung an die Gastfamilien weiterzugeben.