Kanton Luzern startet Kulturausschreibungen – zur Verfügung stehen 300’000 Franken
Um Kulturschaffende und das kulturelle Leben im Kanton zu fördern, schreibt der Kanton Luzern halbjährlich Produktions-, Recherche- und Werkbeiträge aus. Diese werden jeweils im Wettbewerbsverfahren von einer fünfköpfigen Jury vergeben, wie der Kanton in einer Mitteilung schreibt.
Nun lanciert die kantonale Kulturförderung die Ausschreibungen in den Hauptsparten «Musik» und «Theater/Tanz» sowie ergänzend für «Recherchebeiträge» und «Programme von Kulturveranstaltern». Weitere Ausschreibungen, insbesondere auch in den Hauptsparten «Angewandte Kunst» und «Freie Kunst», werden im zweiten Halbjahr 2023 durchgeführt, wie es in der Mitteilung weiter heisst.
Für die erste Runde der Ausschreibung stehen 300’000 Franken zur Verfügung, die sich wie folgt verteilen:
– Die Ausschreibung in der Sparte «Musik» bildet das aktuelle Schaffen von Musikerinnen und Musikern in sämtlichen Musikbereichen ab. Die Beiträge dieser Ausschreibung dienen der Produktion sowie den damit verbundenen Aufwänden für Promotion und Distribution. Insgesamt stehen 60’000 Franken zur Verfügung.
– Die Beiträge der Ausschreibung in der Sparte «Theater/Tanz» von insgesamt 120’000 Franken können für Produktionen von professionellen Theater- und Tanzschaffenden vergeben werden, die erstmals ab Juli 2023 aufgeführt werden.
– Mit der Ausschreibung für «Recherchebeiträge» soll Kulturschaffenden aller Sparten ausserhalb des Produktionsprozesses die Möglichkeit der Analyse, Reflexion und Weiterführung ihrer Arbeit geboten werden. Hierfür stehen 60’000 Franken zur Verfügung.
– Die Ausschreibung für «Programme von Kulturveranstaltenden» soll die Realisierung und Weiterführung innovativer Programme fördern und mithelfen, einen speziellen Programmteil zu realisieren. Hierfür stehen insgesamt 60’000 Franken zur Verfügung.
Ergänzend führt der Kanton Luzern mit der Stadt Luzern und mit Unterstützung der Albert Koechlin Stiftung eine Ausschreibung zur Förderung von Tourneen in den Sparten «Musik» und «Theater/Tanz» sowie von Auswärtsaktivitäten von Kunstschaffenden in der Schweiz durch. Die Ausschreibung erfolgt einmal jährlich. Für die Ausschreibung steht ein Betrag von 60’000 Franken zur Verfügung.
Die Dossiers für die Teilnahme an den Ausschreibungen der selektiven Förderung werden digital über das Gesuchsportal entgegengenommen. Eingabeschluss ist am 16. April 2023. (mha)