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Eizellenspende soll erlaubt werden: So kommt der Bundesrat Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch entgegen

Paare, die kein Kind bekommen können müssen heute teilweise ins Ausland, um Angebote der Fortpflanzungsmedizin in Anspruch nehmen zu können. Das soll sich nun ändern.

Für den Kinderwunsch ins Ausland. Das ist eine Realität von vielen Paaren. Ist die Frau unfruchtbar, so bleibt derzeit gar keine andere Option. Die Eizellenspende ist in der Schweiz verboten. Noch.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung eine Vorlage auf Kurs gebracht, die genau das ändern will. Neu soll analog zur Samenspende, wenn der Mann unfruchtbar ist, auch die Weitergabe von Eizellen erlaubt werden. Damit erfüllt die Landesregierung eine Forderung aus dem Parlament.

«Im Vordergrund stehen dabei der Schutz der Eizellenspenderinnen und das Kindeswohl», schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Und genau jener Schutz sei nicht garantiert, «wenn Elternpaare Eizellenspenden im Ausland in Anspruch nehmen». Auch gelte es eine «Ungleichbehandlung» aus dem Weg zu räumen.

Daten werden in einem Register erhoben

Eine Eizellenspende sei nicht mit einer Samenspende zu vergleichen. «Die Behandlung bis zur Entnahme von Eizellen bedeutet eine grosse Belastung. Die Frauen müssen während einiger Wochen Hormone einnehmen, damit gleichzeitig mehrere Eizellen heranreifen», heisst es beim BAG. Spenderinnen sollen vorher über Aspekte und Risiken des Eingriffs informiert werden.

Frauen sollen für die Spende kein Geld, sondern nur eine «Aufwandsentschädigung» erhalten. So sollen finanzielle Absichten verhindert werden. Die Daten der Spenderinnen werden in einem Register erfasst, damit Kinder dereinst, wenn sie wollen, das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung wahrnehmen können.

Auch sonst will der Bundesrat bei der Fortpflanzungsmedizin die Regeln der Zeit angleichen. Neu sollen Samen- und auch Eizellenspende auch bei unverheirateten Paaren möglich sein. «Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die bestehende Beschränkung auf verheiratete Paare nicht mehr zeitgemäss ist und nicht der sozialen Realität entspricht», schreibt das BAG. Bisher brauchte es einen Trauschein für den Zugang zu einer künstlichen Befruchtung.

Braucht es ein Höchstalter für Wunscheltern?

Auch weitere Änderungen sind angedacht. So soll etwa die «12er-Regel» bei der In-Vitro-Fertilisation gelockert werden. Diese besagt, dass innerhalb eines Behandlungszyklus höchstens 12 Embryonen entwickelt werden dürfen. Dies, «da sie für einen Teil der behandelten Frauen zu zusätzlichen Belastungen und Kosten führt, zumal häufig mehrere Versuche durchgeführt werden müssen, bis eine Schwangerschaft eintritt», wie das BAG mitteilt.

Unklar ist, ob künftig eine Altersgrenze für Wunscheltern eingeführt werden soll. Mit einer Eizellenspende könnte eine Schwangerschaft grundsätzlich auch nach der Menopause herbeigeführt werden. Heute haben Paare nur dann Zugang zu Fortpflanzungsverfahren, «wenn sie auf Grund ihres Alters und ihrer persönlichen Verhältnisse voraussichtlich bis zur Volljährigkeit des Kindes für dessen Pflege und Erziehung sorgen können.» Das werde im Rahmen der Gesetzesrevision überprüft.

Was bedeutet das für die Kosten?

Was das für die Kosten innerhalb der obligatorische Krankenpflegeversicherung bedeutet, beziffert der Bund nicht in seiner Mitteilung. Bei der Samenspende werden die Kosten mindestens teilweis übernommen. Eine Zulassung der Eizellspende führe aber nicht automatisch zu einer Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

Bis in der Schweiz Eizellen gespendet werden können, dauert es aber noch eine Weile. Das Innendepartement von Elisabeth Baume-Schneider hat nun bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Erst danach geht das Anliegen ins Parlament.