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Freiwillige 2G-Regel, Maskenpflicht am Arbeitsplatz: So will der Bundesrat die fünfte Welle brechen

Die fünfte Coronawelle ist in vollem Gange. Auch in der Schweiz schnellen die Infektionszahlen in die Höhe. Während Nachbarländer wie Österreich bereits einen Lockdown verhängten, hat der Bundesrat lange Zeit zugewartet. Erst nach dem deutlichen Ja zum Covid-Gesetz und dem Auftreten der neuen Omikron-Variante ist in Bundesbern Hektik ausgebrochen. Am Dienstag präsentierte die Landesregierung nach einer ausserordentlichen Sitzung ein Strauss an neuen Verschärfungen.

Nach Widerstand in der Konsultation ist der Bundesrat jedoch über die Bücher gegangen. Er hat an seiner Sitzung vom Freitag beschlossen, nicht alle Massnahmen auszuschöpfen. Mit dem verschärften Regime reagiere der Bundesrat auf die starke Zunahme an Coronapatienten in den Spitälern und der neuen Omikron-Variante, heisst es in einer Mitteilung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

Zertifikatspflicht ab elf Personen empfohlen

Ab Montag wird die Zertifikatspflicht auf alle öffentlich zugänglichen Veranstaltungen in Innenräumen sowie auf sportliche und kulturelle Innen-Aktivitäten von Laien ausgeweitet. Bisher galt eine Ausnahme für beständige Gruppen bis 30 Personen. Bei Veranstaltungen im Freien gilt bereits ab 300 Teilnehmenden eine Zertifikatspflicht. Bisher lag die Grenze bei 1000.

Ausserdem muss in allen Innenbereichen von öffentlich zugänglichen Betrieben und Einrichtungen mit Zertifikatspflicht neu eine Maske getragen werden. Das gilt auch für Veranstaltungen im Innern, bei denen bereits heute ein Zertifikat vorgewiesen werden muss. Zurückgekrebst ist der Bundesrat aber bei der vorgesehenen Zertifikatspflicht für private Treffen ab elf Personen. Er belässt es bei einer «dringlichen Empfehlung». Es sei wichtig, dass die Bevölkerung im privaten Bereich, besonders vorsichtig sei, betont der Bundesrat.

Veranstaltungen können auf 2G-Regel setzen

Einschränkungen gibt es dafür neu, wo keine Masken getragen werden können. Für die Konsumation im Restaurant gilt neu eine Sitzpflicht. Bei Kultur- und Sportaktivitäten wie Chorproben oder Hallentrainings müssen Kontaktdaten erhoben werden.

Der Bundesrat schlägt aber auch einen anderen Weg vor: Alle öffentlichen Einrichtungen mit Zertifikatspflicht sowie alle Veranstaltungen – innen und aussen – haben zudem die Möglichkeit, eine 2G-Regel einzuführen. In diesem Fall ist auch die Konsumation im Stehen erlaubt. Damit kommt der Bundesrat den Clubs und Discos entgegen, bei denen ein Betrieb mit Sitzpflicht bei der Konsumation nicht wirtschaftlich ist.

Um die Sicherheit von Testresultaten zu erhöhen, schränkt der Bundesrat die Gültigkeit von Zertifikaten ein, die auf Tests basieren. Schnelltests sind noch 24 statt 48 Stunden gültig. Bei den PCR-Tests bleibt es bei 72 Stunden.

Keine repetitiven Tests an Schulen

Allerdings verzichtet der Bundesrat darauf, die Kantone im schulischen Bereich in die Pflicht zu nehmen. Repetitive Tests in der obligatorischen Schule sowie auf der Sekundarstufe II sollen nicht Pflicht werden. Im Sommer hatten mehrere Kantone diese entgegen den Empfehlungen des Bundes abgeschafft und setzen seither auf sogenannte Ausbruchstests. In der Konsultation hätten 17 von 26 Kantonen eine solche Verpflichtung abgelehnt, argumentiert der Bundesrat.

Auch am Arbeitsplatz begnügt sich der Bundesrat mit der mildesten Verschärfung. Neu gilt eine Maskenpflicht für alle Mitarbeitenden in Innenräumen. Eine Homeoffice-Pflicht für alle oder nur Ungeimpfte, die der Bundesrat ebenfalls vorgeschlagen hatte, ist vom Tisch.