Deutsche lassen Asche von verstorbenen Angehörigen in die Schweiz schicken
Schweizer Bestatterinnen und Bestatter erhalten immer mehr Aufträge von Hinterbliebenen aus dem nördlichen Nachbarland. Das berichtete Radio SRF am Montag. Der Grund: In Deutschland herrscht eine sogenannte Friedhofspflicht. Verstorbene müssen auf dem Friedhof begraben werden – Naturbegräbnisse sind nicht erlaubt. Angehörige erhalten die Urne erst gar nicht, denn nach der Kremation wird die Asche direkt an die Friedhofsgärtnerei übergeben.
Wer in Deutschland seine Liebsten also nicht auf dem Friedhof, sondern im eigenen Garten, im Wald oder auf einer Wiese begraben möchte, muss das Gesetz brechen – oder Schlupflöcher finden.
Eines davon geht über den Postweg: Hinterbliebene beauftragen Bestattungsinstitute in der Schweiz. Anders als in Deutschland sind Natur-Bestattungen in der Schweiz nämlich erlaubt. Denn die Bestattung sei hierzulande nach der Kremation abgeschlossen, wie der Aargauer Bestatter Berto Biaggi gegenüber SRF sagt: «Was nachher mit der Asche passiert, ist dem Staat egal.»
200 Franken werden gerne investiert
Schweizer Bestatterinnen und Bestatter fordern die Asche nach Auftragseingang von deutschen Friedhöfen an. Diese schicken die Asche via Post über die Grenze. Und was passiert mit der Asche, wenn sie in der Schweiz angekommen ist? Nicht viel: «Ich übergebe sie mit einem Blümchen – und das wars», erklärt Bestatter Biaggi weiter. Über diesen Weg kommen die Angehörigen doch noch zur Asche ihrer Liebsten.
200 Franken kostet der Ausflug der Asche in die Schweiz laut Bestatter Biaggi. Ein Betrag, den die Angehörigen gerne und immer öfter bezahlen: Denn dieses Vorgehen habe in den letzten zehn Jahren zugenommen, erzählt der Fricktaler Bestatter. Er bekäme heute sechsmal mehr Aufträge als noch vor zehn Jahren. Die meisten stammten aus dem nahen Grenzgebiet. Doch auch aus Norddeutschland seien bereits Anfragen eingegangen.
Theoretisch müssten die Verstorbenen dann auch in der Schweiz beigesetzt werden. Ob dies geschehe, weiss Biaggi nicht: «Ich bin ja nicht dabei, wenn sie diese in der Schweiz beisetzen.» Er vermutet aber, dass die Hinterbliebenen die Urnen wieder nach Deutschland transportierten.
Erhebungen dazu, wie oft das vorkomme, gibt es laut dem SRF nicht. Die deutsche Greneralzolldirektion schreibt jedoch, dass die Urne bei Einfuhr nach Deutschland angemeldet werden müsse – im Gegensatz zur Asche – kosten tue es aber nichts. Die Urne werde auf ihrem Weg nach Deutschland trotz Friedhofspflicht nicht aufgehalten – genauso wenig wie die Angehörigen. (gin/ArgoviaToday/pin)