Fahrerflucht nach Kollision mit Linienbus: Jetzt erhält der Unfallverursacher die Quittung
Ein mittlerweile 54-jähriger Fricktaler hat an einem Montagabend im März 2023 einen Multihäcksler auf der Ladefläche seines Lieferwagens geladen. Anschliessend fuhr er auf der Hauptstrasse in Richtung Etzgen. Allerdings versäumte er, das Gerät vor der Fahrt genügend mit dem Seil zu sichern. Daher kippte es währenddessen aufgrund der Beschleunigungs-, Flieh- und Verzögerungskräfte und ragte somit über die Ladefläche hinaus.
Zur gleichen Zeit fuhr ein Linienbus in die entgegengesetzte Richtung nach Gansingen. Der Beschuldigte hatte jedoch nicht genügend Aufmerksamkeit für die Strasse und den Verkehr übrig, sodass er zu weit links fuhr. Da der Multihäcksler über die Ladefläche ragte, «kam es beim Kreuzen der beiden Fahrzeuge im Bereich der Kurve zur Kollision des Geräts des Beschuldigten und der linken Fahrzeugseite des Privatklägers, wodurch beim Linienbus im Bereich der A-Säule und Führerkabine die Seitenscheiben zerbarsten und die Carosserie und der Seitenspiegel beschädigt wurden», heisst es in einem Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft. Auch der Häcksler wurde bei dem Zusammenprall beschädigt.
Der Busfahrer erlitt beim Unfall ein mittelgradiges Lärminnenohrtrauma links mit Verdacht auf leichtgradige posttraumatische Belastungsstörung mit Herzklopfen, Rückenschmerzen, leichte Kratzer an beiden Unterarmen und musste sich in ärztliche Behandlung begeben. Eine Woche später erstattete der Verletzte eine Anzeige. Der Beschuldigte blieb indes unverletzt.
Beschuldigter kehrte nochmals an Unfallort zurück
Der 54-Jährige fuhr nach dem Zusammenstoss mit dem Linienbus weiter. Er kehrte anschliessend zurück, wartete kurz an einer Strasse, gab sich aber nicht als Verursacher des Unfalls zu erkennen. Schliesslich stieg er wieder ins Auto und setzte seine Fahrt in Richtung Etzgen fort. Somit ist er seiner Pflicht, nach einem Unfall die Polizei zu verständigen, nicht nachgekommen. Zudem entzog er sich durch das Entfernen vom Unfallort wissentlich und willentlich einer Blut- und Atemalkoholprobe.
Der Beschuldigte ist demnach per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 8400 Franken verurteilt worden. Dies aufgeschoben zu einer Probezeit von drei Jahren. Hinzu kommen eine Busse in Höhe von 1800 Franken und Gebühren von 1920 Franken. Das Urteil wird überdies in das Strafregister eingetragen.(ArgoviaToday)