Jetzt will der Bund bei den Dampfern Kohle holen – Einweg-Zigis sollen deutlich teurer werden
Inhalieren und weg damit: Wegwerf-E-Zigaretten sind derzeit hoch im Kurs. Vor allem bei Jugendlichen. Nun sollen diese Einmal-E-Glimmstängel deutlich teurer werden. Der Ständerat hat am Mittwoch einer Besteuerung von 1 Franken pro enthaltenem Milliliter Flüssigkeit zugestimmt. Und zwar unabhängig vom Nikotingehalt – auch solche, die kein Nikotin enthalten sollen künftig besteuert werden.
Konkret bedeutet dies etwa, dass ein so genannter Vape, der heute zirka 13 Franken kostet und rund 5 Milliliter Flüssigkeit enthält, künftig rund 18 Franken kosten wird. Das entspricht einer Preissteigerung von rund 40 Prozent. Die entsprechende Änderung war in der Debatte unumstritten. Der Bundesrat hat diese im Rahmen der Teilrevision des Tabaksteuergesetzes vorgeschlagen.
Einst als Ausstiegshilfe von der Steuer befreit
Beschlossen wurde ganz grundsätzlich ein Paradigmenwechsel in der Besteuerung von Tabakprodukten. E-Zigaretten waren seit 2012 generell von den Steuern befreit. Dies vor dem Hintergrund, dass die Politik seinerzeit davon ausging, dass solche E-Zigis eine Ausstiegshilfe seien. Mittlerweile habe sich «meine ursprüngliche Idee der Ausstiegshilfe wahrscheinlich in Rauch aufgelöst», gab Roberto Zanetti (SP/SO) unumwunden zu. Auf seinen Vorstoss gründete damals die Steuerbefreiung.
Der Begriff leitet sich vom Englischen Wort «vaping» ab und heisst so viel wie verdampfen. Dies, weil bei sogenannten Vapes oder E-Zigaretten durch elektronisches Erhitzen einer Flüssigkeit, Dampf und kein Rauch entsteht.
Eine E-Zigarette besteht aus zwei Grundbausteinen. Einem Akkuträger, der die Leistung mit Hilfe eines Akkus liefert sowie einem Verdampfer, der die Flüssigkeit in Dampf verwandelt. Bei den Geräten selbst wird zwischen drei groben Kategorien unterschieden: Pod-Systeme, bei denen sich die Flüssigkeit in einer auswechselbaren Patrone befindet, Systeme zum Selberbefüllen und sogenannte Einweg-E-Zigaretten, die weggeworfen werden, sobald die Flüssigkeit aufgebraucht ist. (wue)
Über die Extrarunde will der Staat jetzt aber auch am Dampfen Kohle verdienen. Allerdings sollen weiterhin tiefere Steuersätze gelten als bei regulären Zigaretten. Dies, weil sie weniger schädlich sind und weil sie weiterhin für aussteigewillige Raucherinnen und Raucher eine Option sein sollen. Entsprechend schlägt der Bundesrat vor, bei wiederverwertbaren E-Zigaretten pro Milliliter nikotinhaltige Flüssigkeit 20 Rappen Steuern zu erheben.
Rauch, der nach Gummibärchen schmeckt
Damit liegen die Steuersätze bei solchen wiederauffüllbaren E-Zigis «um 93 Prozent tiefer als bei den klassischen Zigaretten», wie Alex Kuprecht (SVP/SZ) namens der Kommission ausführte. Die Differenzierung zwischen Einweg- und Mehrfach-E-Zigaretten ergebe Sinn, weil so «Jugendliche davon abgehalten werden, mit dem Konsum von E-Zigaretten» zu beginnen, wie Bundesrätin Karin Keller-Sutter ausführte.
Sie beobachte die Entwicklung bei den Wegwerf-Zigaretten mit Sorgen. Diese hätten gerade bei jungen Menschen zu einem «regelrechten Boom» geführt. Besonders in der Aufmachung und mit den Aromen würden diese bewusst auf ein jugendliches Publikum abzielen. Solche Vapes gibt es unter anderem in den Geschmacksrichtungen Cola, Energy-Drink und Gummibärchen – bei letzterem Geschmack gab die Ex-Raucherin Keller-Sutter zu, dass sie diesen «schon auch interessieren» würde.
Als Nächstes muss sich der Nationalrat mit dem Thema befassen.