
Personen, welche Bedürftige heute «für Gotteslohn» pflegen, sollen in Zukunft entschädigt werden. Dies hat das Luzerner Kantonsparlament am Dienstag beschlossen. Einen Steuerabzug lehnte es hingegen ab.
Bild: Shutterstock
Für die Privatpflege soll es im Kanton Luzern eine Zulage geben
Der Kantonsrat hat einen Gegenvorschlag zur Initiative der Mitte Luzern gutgeheissen.
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