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Gartenzwerg zeigte Nachbarn nacktes Füdli – Fall eskalierte bis vor Gericht

Von einer Zwergenarmee umzingelt fühlte sich ein älteres Paar aus dem oberen Fricktal. Während eine Nachbarin einen Wicht mit heruntergelassener Hose in ihrem Garten so platzierte, dass die Senioren vom Wohnzimmerfenster aus auf dessen nackten Allerwertesten blickten, stellte eine zweite Nachbarspartei einen Zwerg mit ausgestrecktem Mittelfinger in Richtung der Liegenschaft der Senioren auf. Vor dem Bezirksgericht beschrieb der Senior, der mit seiner Frau als Zivilkläger auftrat, seine Aussicht drastisch:

«Blickte ich nach Norden, sah ich einen Arsch, schaute ich aus dem Küchenfenster, sah ich einen Stinkefinger.»

Vor Gericht verantworten musste sich aber nur die Nachbarin mit dem Gartenzwerg, der blank zieht. Denn die 49-Jährige weigerte sich – im Gegensatz zur zweiten Nachbarpartei – auf ein anwaltschaftliches Schreiben hin, den Zwerg umzuplatzieren. «Wenn die Nachbarn direkt und ohne Anwalt auf mich zugekommen wären, hätte ich es mir überlegt», sagte die Angeklagte.

Parteien lebten schon lange in Streit

Gemäss Staatsanwaltschaft habe die Beschuldigte den Gartenzwerg so platziert, um dem Seniorenpaar, mit dem sie und ihr Ehemann schon länger im Streit leben, ihre «Geringschätzigkeit und Verachtung» zum Ausdruck zu bringen.about:blankabout:blank

Durch den Gartenzwerg habe sie das Seniorenpaar in seiner Ehre angegriffen. Dafür forderte die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe von fünf Tagessätzen zu je 210 Franken sowie eine Busse über 300 Franken.

Die Angeklagte bestritt diesen Vorwurf. Geschenkt bekam sie den Gartenzwerg von den Kindern ihrer Schwägerin 2014, der seit diesem Zeitpunkt in ihrem Garten stand. Ein Zeuge bestätigte, dass der Wicht mit seinem Hinterteil «schräg, aber nicht im rechten Winkel» mit dem Gesäss zur Liegenschaft der Senioren gezeigt habe. Er schob mit einem Schmunzeln nach:

«Den Zwerg finde ich lustig. Es hat in dem Garten auch Flamingos und viele andere Sachen zum Anschauen.»

Während des Verfahrens wurden fünf Zeugen angehört. Sie liessen kein gutes Haar an den Senioren. So erzählte einer, dass man die ältere Dame oft am Fenster sehe. «Es wird fotografiert und gefilmt, man fühlt sich einfach beobachtet.»

Auch der Besitzer des Gartenzwergs mit ausgestrecktem Mittelfinger trat als Zeuge auf. Er erzählte, wie der ältere Herr von aussen in seine Toilette hineinfotografierte, wo der Zwerg am Fenster platziert war, hineinfotografierte. «Hör damit auf», habe er da zu dem älteren Herren gesagt. Dieser habe ihm geantwortet: «Nimm den Zwerg weg, du Idiot.»

Das Seniorenpaar stritt ab, die Nachbarn zu beobachten oder gar zu filmen. Dass das Verhältnis zum Ehemann der Angeklagten ein schlechtes sei, verhehlte die ältere Dame nicht. Sie erzählte, dass dieser zu ihr gesagt habe, als er sich von ihr beobachtete gefühlt habe: «Du bist doch eine alte Schachtel, du lebst ja nicht mehr lange. Ich mache dann ein grosses Fest.»

Eine Botschaft für die Streitparteien

Für den Verteidiger war klar: Der Gartenzwerg wird von den Klägern instrumentalisiert, um seiner Mandantin ans Bein zu treten. Auch ist es für ihn fraglich, wieso die Kläger erst im Sommer 2020 forderten, dass der Zwerg weg müsse, obwohl er bereits Jahre zuvor dort stand. Er forderte einen Freispruch und sagte:

«Es ist erstaunlich, was man in eine Figur alles hineininterpretieren kann.»

Hingegen stand für den Anwalt der Kläger fest, dass diese sich durch den Anblick beschimpft und in der Ehre verletzt gefühlt haben. Dies habe auch die Angeklagte spätestens durch die schriftliche Aufforderung durch die Kläger, den Zwerg zu entfernen, wissen müssen.about:blankhttps://acdn.adnxs.com/dmp/async_usersync.html

Ein Urteil fällte das Bezirksgericht unter Vorsitz von Beat Ackle an diesem Tag nicht. Er gab aber den Parteien die Botschaft auf den Weg, möglichst wenig Kontakt miteinander zu halten. «Sonst machen sie sich kaputt», so Ackle.