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Nach Unfall in Dättwil: Wann darf ich hupen und welches Tempo gilt nach Verzweigungen? Ein Fahrlehrer gibt Antworten

Mangelndes Wissen kann zu Unfällen führen wie kürzlich in Dättwil. Ein Töfffahrer überholte eine Autokolonne und kollidierte dabei mit einem Fahrzeug. Tele M1 hat mit einem Fahrlehrer gesprochen.

Am Dienstagnachmittag schlängelte sich bei Dättwil ein Töfffahrer mit hoher Geschwindigkeit durch eine Autokolonne, als es plötzlich knallte. «Der 30-Jährige sah nicht, dass ein Auto die Spur gewechselt hat. Er ist mit voller Wucht hinten ins Fahrzeug gefahren», sagt Bernhard Graser, Mediensprecher der Kantonspolizei Aargau gegenüber Tele M1.

Der Aufprall habe den Motorradlenker aufs Dach des Autos geschleudert, wo er liegen blieb. Der Autofahrer sei danach auf den Pannenstreifen gefahren. Beim Unfall brach sich der Hondalenker mehrere Knochen und verletzte sich schwer am Kopf.

Hupen nur bei Gefahr und Tempo den Bedingungen anpassen

Solche Unfälle wie in Dättwil werden mitunter durch Verkehrsirrtümer begünstigt. Möglicherweise hat eine Person, die den Töfffahrer sah, gehupt und ihn so versucht, auf die Gefahr aufmerksam zu machen. Darf man das?

Wenn Gefahr droht, darf man hupen. Doch laut Fahrlehrer Michael Küpfer sei es sehr situativ, was als Gefahr gilt. «Wenn jemand in seinem Auto am Telefon ist, stellt das eine Gefahr dar», sagt Küpfer, «es ist aber nicht erlaubt, diese Person anzuhupen um zu sagen, dass sie das Telefon weglegen soll.» Wenn jemand bei hohem Tempo illegal überholt, wäre da Hupen jedoch angemessen.

Beim Thema Tempo stellt Küpfer auch fest, dass sich viele Verkehrsteilnehmende nicht bewusst seien, dass die Tempolimite nach einer Verzweigung aufgehoben ist. «Wenn es sich um eine der generellen Geschwindigkeiten, 50 oder 80 handelt, gilt die nach Verzeigung weiterhin», erklärt der Fahrlehrer. Wenn aber eine andere Geschwindigkeit wie beispielsweise 60 signalisiert ist, werde diese nach der Verzweigung wiederholt, wenn sie weiterhin gilt. Ansonsten gelte die nächsthöhere Geschwindigkeit, was in dem Fall 80 wäre.

Ein weiterer Irrtum: Die Höchstgeschwindigkeit bedeutet nicht, dass man auch so schnell fahren muss. Es gilt, dass man sein Tempo den äusseren Bedingungen anpassen sollte. Bei Nebel oder Regen ist ein tieferes Tempo angebracht. So zu fahren wie der Töfffahrer in Dättwil ist nicht aber grundsätzlich nicht zu empfehlen.(lkw)