Gemeindeinitiative «Einzonung SAG vor die Urne» ist gültig zustandegekommen
Eine formulierte Initiative kann vom Gemeinderat redaktionell bereinigt werden, wie die Gemeinde in einer Medienmitteilung schreibt. Inhaltliche Änderungen darf der Gemeinderat jedoch nicht vornehmen. Da der Initiativtext den künftigen Wortlaut der zu ändernden Gemeindeordnung nicht wiedergibt, hat der Gemeinderat entschieden, die Initiative wie folgt zur Abstimmung zu bringen: Gemäss neuem Art. 19 lit. d der Gemeindeordnung entscheiden die Stimmberechtigten im Urnenverfahren über «Einzonungen von strategischen Arbeitsgebieten gemäss kantonalem Richtplan». Mit dieser redaktionellen Bereinigung wird die Initiative inhaltlich nicht verändert, der Abstimmungsgegenstand hingegen unmissverständlich präzisiert.
Parallel dazu hat sich der Gemeinderat Gedanken zu einem allfälligen Gegenvorschlag gemacht. Dieser würde vorsehen, dass über sämtliche Revisionen des Zonenplanes an der Urne abgestimmt werden kann. Zonenplanänderungen sind von politischer Bedeutung und stossen bei den Stimmberechtigten auf grosses Interesse, da die Auswirkungen für die Bevölkerung direkt spürbar sind. Die entsprechenden Planungsverfahren sind denn auch auf eine breite Mitwirkung ausgelegt. Es ist deshalb gerechtfertigt, solche Volksabstimmungen so breit wie möglich zu legitimieren. Eine Abstimmung an der Urne erfüllt dieses Erfordernis besser als eine Abstimmung an der Gemeindeversammlung.
Projekt demokratisch breit abstützen
«Ein Projekt dieser Grössenordnung sollte demokratisch breit abgestützt sein», sagt Gemeindepräsident Josua Müller auf Anfrage. «Sowohl die Initiative wie der Gegenvorschlag stellt das sicher.» Den allfälligen Gegenvorschlag hat der Gemeinderat im Rahmen eines Austausches mit den Parteien und dem Initiativkomitee am 30. Januar 2023 diskutiert. Der Vorschlag stiess auf breite Zustimmung: « Die Parteien haben den Vorschlag wohlwollend aufgenommen», sagt Müller.
Ob der Gemeinderat diesen Vorschlag nun der Initiative gegenüberstellt, sei jedoch noch nicht definitiv entschieden worden. Gleichzeitig macht sich das Initiativkomitee Gedanken, ob sie unter diesen Umständen zu einem Rückzug der Initiative bereit ist.
Auf jeden Fall führt der Weg zur Änderung der Gemeindeordnung über eine Abstimmung an der nächsten Gemeindeversammlung vom 24. Mai. Dort können die Stimmberechtigten über die Initiative (falls diese nicht zurückgezogen wird) und / oder den Gegenvorschlag (falls der Gemeinderat daran festhält) abstimmen. Erst wenn einerÄnderung der Gemeindeordnung zugestimmt wurde, kann an der Urne über die Einzonung des SAG abgestimmt werden. Diese Urnenabstimmung würde voraussichtlich am 22. Oktober 2023 stattfinden (Eidgenössischer Wahltag).