Umstrittene Delikatesse: Dürfen wir bald keine Stopfleber mehr essen? So reagiert der Bundesrat auf die Foie-Gras-Initiative
Die Stopfmast bei Geflügel ist in der Schweiz seit 40 Jahren verboten, eine Allianz von Tierschützern will nun auch den Import von Stopfleber und ähnlichen Produkten verbieten. Vor einem Jahr hat die Alliance Animale Suisse eine entsprechende Initiative eingereicht.
Der Bundesrat erklärt, aus Tierschutzsicht sei das Anliegen zwar nachvollziehbar. Denn die Zwangsernährung der Tiere kann diese beim Mästen verletzen. Weiter schlägt die schnelle Vergrösserung der Fettleber auf die Gesundheit der Tiere. Diese Art des Mästens gilt als Tierquälerei – und ist auch aus diesem Grund hierzulande verboten.
Trotzdem importiert die Schweiz tonnenweise Stopfleber. Die Initianten finden das «scheinheilig», wie sie in der Begründung ihrer Initiative schreiben.
Deklarationspflicht und Freiheit beim Konsum
Ein Verbot schliesst der Bundesrat aber trotz Bedenken aus: Das Importverbot sei nicht kompatibel mit den internationalen Abkommen und Verträgen der Schweiz. «Einfuhrverbote können grundsätzlich erst dann erlassen werden, wenn mildere Massnahmen, wie etwa Kennzeichnungspflichten, nicht zum Ziel geführt haben.»
Darum will der Bundesrat nun Transparenz schaffen und bis Mitte nächstes Jahr eine Deklarationspflicht für Produkte aus der Stopfmast einführen. Das sensibilisiere die Konsumierenden. Gleichzeitig verschärft er die Kennzeichnungspflicht für umstrittene Herstellungsmethoden. Wenn tierische Erzeugnisse unter Schmerzen der Tieren gewonnen werden, muss das künftig deklariert werden. Als Beispiel dient der Froschschenkel als Produkt, das mit in der Schweiz verbotenen Methoden hergestellt wurde.
Da ist auf der einen Seite das Tierwohl. Der Bundesrat führt aber auch einen anderen Grund an, wieso er die Initiative ablehnt. Der Konsum von Stopfleber würde in der Schweiz dadurch verunmöglicht. Das schränke die Wahlfreiheit der Konsumierenden ein.(wan)