Sie sind hier: Home > Gerichtsurteil > Eishockey-Verband fährt im Wappen-Streit eine Schlappe ein – auf Apéro-Aussagen von Bundesräten ist kein Verlass

Eishockey-Verband fährt im Wappen-Streit eine Schlappe ein – auf Apéro-Aussagen von Bundesräten ist kein Verlass

Die Schweizer Eishockey-Nati darf das Schweizer Wappen nicht benützen. Zu diesem Schluss kommt das Bundesverwaltungsgericht. Der Verband führte auch mündliche Zusagen von Bundesräten ins Feld - vergeblich.

Stolz und prominent prangt das Schweizer Wappen auf dem Trikot der Schweizer Eishockey-Nati. Doch das ist eigentlich verboten: Seit 2017 darf das Wappen – gemäss Gesetz «ein Schweizerkreuz in einem Dreieckschild» – nur noch von der Schweizer Eidgenossenschaft gebraucht werden. Die Eishockey-Nati könnte stattdessen das Schweizer Kreuz ohne Dreieckschild verwenden. So, wie es die Fussball-Nati tut.

Zwar sind gewisse Ausnahmen möglich: Mehrere Firmen und Verbände, darunter etwa Victorinox oder die SAC-Hütten, haben eine Bewilligung bekommen, das Wappen weiter zu benützen. Nicht aber die Hockey-Nati: Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) hatte Ende 2023 eine Ausnahmebewilligung verweigert. Denn erstens sei das Gesuch nicht fristgerecht bis Ende 2018 eingetroffen. Zweitens seien die Bedingungen nicht erfüllt.

Die Swiss Ice Hockey Federation liess diesen Entscheid nicht auf sich sitzen. Der Verband legte Beschwerde ein – und fährt nun eine Schlappe ein: Das Bundesverwaltungsgericht kommt zum Schluss, dass zu Recht nicht auf das verspätete Gesuch eingetreten wurde. Ob die Hockey-Nati die Bedingungen für eine Ausnahmebewilligung erfüllen würde, hat das Bundesverwaltungsgericht nicht abgeklärt.

An die falsche Person adressiert

Mit dem Urteil lässt sich ein Stück weit nachzeichnen, wie der Verband vorgegangen ist. Es ergibt kein besonders schmeichelhaftes Bild für die Verantwortlichen, die sich mit den nötigen Formalitäten offenbar schwertaten.

Der Hockey-Verband stellt sich nämlich auf den Standpunkt, er habe das Gesuch fristgerecht eingereicht. Tatsächlich hatte er im Juni 2018 an den damaligen Sportminister Guy Parmelin geschrieben – dessen Departement allerdings nicht zuständig ist.

Konkret schrieb der Verband: «(…) wir sind Ihnen sehr verbunden, wenn Sie uns in dieser Angelegenheit unterstützen können. Bereits eine aufschiebende Wirkung um eine weitere Saison bis zum 31.05.2019 würde Swiss Ice Hockey dienen». Dieses Schreiben sieht das Gericht als Bitte um politische Unterstützung an – nicht aber als Antrag für eine unbefristete Weiterbenützung.

Im Oktober 2021 erfolgte dann eine «Anfrage für eine Ausnahmebewilligung» – erneut ans Departement für Verteidigung und Sport VBS, das nicht zuständig ist. Dieser Antrag kam jedoch zu spät, wie das Bundesverwaltungsgericht festhält.

Mündliche Zusagen reichen nicht aus

Der Hockeyverband berief sich weiter auf mündliche Zusagen – auch von Bundesräten. Anlässlich der Eishockey-WM in Dänemark 2018 soll der damalige Sportminister Guy Parmelin zugesichert haben, die Verwendung des Schweizerwappens durch die Schweizer Eishockeymannschaften sei «kein Problem». Doch das reicht nicht, wie das Bundesverwaltungsgericht festhält: Der Hockeyverband hätte sich eine solche Zusage, sofern es sie gab, schriftlich bestätigen lassen müssen.

Auch Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider versprach laut Verband an der U18-WM 2023 in der Schweiz, sich um das Anliegen zu kümmern. Das Bundesverwaltungsgericht hält fest, die beiden Gespräche seien als Beziehungspflege des Bundesrats mit der Öffentlichkeit» zu werten. Es verstehe sich von selbst, «dass in Aussagen von Bundesratsmitgliedern an solchen Anlässen in der Regel keine förmlichen Zusagen hineinzuinterpretieren sind». Die Bundesräte könnten sich sonst nicht mehr frei mit der Öffentlichkeit austauschen.

Auch das Argument des Hockeyverbands, er sei juristisch jahrelang nicht beraten gewesen, schmettert das Gericht ab: Kenntnisse in kaufmännischen Angelegenheiten reichten aus, um ein korrektes Gesuch einzureichen.

Allerdings: Selbst wenn das Gesuch fristgerecht eingereicht worden wäre, wären die Chancen wohl klein gewesen. Das Gesetz verlangt dafür eine ununterbrochene Nutzung des Wappens seit mindestens dreissig Jahren. Das ist bei der Hockey-Nati nicht der Fall. Auch unverhältnismässige Nachteile würde sie nicht erleiden, hielt das zuständige Institut für Geistiges Eigentum fest. Schliesslich könne die Eishockey-Nati auf das Schweizer Kreuz umschwenken.

Politik weibelt für Ausnahme

Das Urteil kann noch angefochten werden. Hoffen kann der Verband aber vor allem auf die Politik. Nationalrat Matthias Aebischer (SP) und Ständerat Damian Müller (FDP) fordern in ihren Vorstössen, dass Schweizerische Nationalmannschaften das Wappen verwenden dürfen.

«Wer, wenn nicht unsere Nationalmannschaften, repräsentiert denn die Schweiz?», fragte Müller rhetorisch. Der Ständerat stimmte dem Anliegen bereits deutlich zu. Nächste Woche beugt sich die zuständige Kommission des Nationalrats darüber.

Urteil B-669/2024