Verkehrssteuern: Kanton verzichtet auf Rabatte für E-Autos und Zuschläge für Benzin- und Dieselfahrzeuge
Bisher wird die Motorfahrzeugabgabe im Aargau bei den Verbrennern aufgrund des Hubraums der Autos berechnet. Für die immer zahlreicheren E-Autos wird die Steuer mit Umrechnungsfaktoren berechnet. «Diese Umrechnung wurde aus heutiger Sicht zu hoch angesetzt und führt zu einer Benachteiligung von Elektro- und Hybridfahrzeugen», hiess es im Februar an einer Medienkonferenz mit Verkehrsdirektor Stephan Attiger.
Mit dem neuen Verkehrssteuergesetz, das für 2025 geplant ist, soll sich dies ändern. Als entscheidende Faktoren für die Höhe der Abgaben sind neu Gewicht und Leistung der Fahrzeuge vorgesehen. Auch damit würden aber E-Autos weiterhin benachteiligt – aus zwei Gründen: Wegen der schweren Batterie ist ihr Gewicht hoch, zudem sind Elektroautos oft sehr leistungsstark.
Korrekturfaktoren für Elektroautos vorgesehen
Diese Benachteiligung der E-Autos, die zu einer höheren Steuerbelastung führen würden, soll mit Korrekturfaktoren beseitigt werden. Die Regierung schlug für die Verkehrssteuerberechnung dieses Modell vor:
Gesamtgewicht bis 1400 kg: 90 Fr., für jedes Kilo mehr +8,5 Rappen.Abzug für E-Autos: 20 Prozent / für Hybridautos: 10 Prozent.
Normleistung bis 60 kW: 90 Fr., für jedes kW mehr +1 Franken.Abzug für E-Autos: 30 Prozent / für Hybridautos: 15 Prozent
Zusätzlich plante der Regierungsrat einen temporären Steuerrabatt für Hybridfahrer und E-Auto-Lenkerinnen. Nach der Einführung des Gesetzes (geplant auf 2025) sollten diese Fahrzeuge innerhalb der ersten drei Jahre mit 50 Prozent und in den folgenden drei Jahren um 25 Prozent entlastet werden.
Um diese Ausfälle auszugleichen, sollte die Verkehrssteuer für Benzin- und Dieselautos um 2,7 Prozent angehoben werden. Elektrorabatt und Verbrennerzuschlag sollten für sechs Jahre gelten, ab 2031 war die Berechnung der Verkehrssteuer ohne diese Massnahmen vorgesehen.
Kritik an Zuschlag für Verbrenner
Schon in den ersten Stellungnahmen kritisierten mehrere Parteien diese ökologische Tarifanpassung. In der öffentlichen Anhörung stiess der Rabatt für E-Autos und der Zuschlag für Benzin- und Dieselfahrzeug mehrheitlich auf Ablehnung. Der Regierungsrat kam zum Schluss, dass sein Vorschlag nicht umsetzbar ist – auch nicht zeitlich verkürzt. Deshalb will die Regierung nun auf Elektrorabatt und Verbrennerzuschlag verzichten.
Mit den Reduktionsfaktoren für weniger umweltbelastende Antriebstechnologien könnten die Ziele der Klimapolitik und der Dekarbonisierung genügend unterstützt werden, heisst es in der Botschaft an den Grossen Rat. Das Kantonsparlament soll noch dieses Jahr zum ersten Mal über das neue Verkehrssteuergesetz beraten, in Kraft treten soll es dann auf den 1. Januar 2025.
Zu den Gegnern der ökologischen Tarifanpassung zählte die Aargauische Verkehrskonferenz, in der die Automobil- und Nutzfahrzeugverbände ACS, TCS und Astag vertreten sind. Dass dieser Vorschlag nun gestrichen wird, begrüsst Stefan Huwyler, Präsident der Konferenz und FDP-Grossrat. «Die Umstellung auf Elektromobilität ist ein Selbstläufer und passiert mittelfristig von selbst, wie die steigenden Verkaufszahlen bei Elektrofahrzeugen beweisen», hält er fest