Schmerzpatienten erhalten einfacheren Zugang zu medizinischem Cannabis
Bereits heute erhalten Tausende Patienten im Rahmen ihrer Behandlung Medizinalcannabis. Besonders bei Krebs oder Multipler Sklerose werden damit chronische Schmerzen gelindert. Ärztinnen und Ärzte müssen für eine Verschreibung aber eine Ausnahmebewilligung beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) beantragen. Die Nachfrage ist vorhanden: 2019 erteilte etwa das BAG 3000 Bewilligungen.
Nach Ansicht des Bundesrates erschwere dieses Verfahren den Zugang zur Behandlung, es verzögert die Aufnahme der Therapie und sei angesichts der steigenden Zahl der Gesuche nicht mehr zweckmässig. Er hat deshalb am Mittwoch beschlossen, das aktuelle Verbot im Betäubungsmittelgesetz per 1. August aufzuheben. Auch im Parlament war das Anliegen auf grosse Zustimmung gestossen. Verboten bleibt dagegen der Verkauf und Konsum für nicht-medizinische Zwecke, wie das BAG in einer Mitteilung schreibt.
Die Gesetzesreform ändert nichts an der Kostenvergütung von Cannabisarzneimitteln durch die obligatorische Krankenkasse. Heute werden diese nur in Ausnahmefällen vergütet. Dabei bleibt es. Nach Auffassung des Bundesrates reicht der Nachweis zur Wirksamkeit und Zweckmässigkeit der Medikamente für eine generelle Vergütung nicht aus. (rwa)