So will der Bundesrat das elektronische Patientendossier auf die Spur bringen
Das elektronische Patientendossier (EPD) hat einen schweren Stand. Erst gab es Kritik von den Ärzten, dann äusserte die Eidgenössische Finanzkontrolle Zweifel an der Finanzierbarkeit. Auch der Bundesrat kam in einem Bericht vom vergangenen Jahr zum Schluss, dass es neben einer nachhaltigen Finanzierung an einer klaren Aufgaben- und Kompetenzaufteilung fehlt, um das EPD erfolgreich einzuführen und zu verbreiten.
Er beauftragte daher das Innendepartement (EDI), das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) grundlegend zu prüfen. Aufgrund dieser Ergebnisse hat die Landesregierung an ihrer Sitzung vom Mittwoch entschieden, eine umfassende Revision des EPDG anzustossen. Das EDI muss nun eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mitteilte.
Bundesrat legt Eckwerte fest
Dabei hat der Bundesrat einige Eckwerte beschlossen. So soll das EPD künftig als Instrument der obligatorischen Krankenversicherung gelten. Damit käme dem Bund neu eine weitreichende Regelungskompetenz zu. Auch sollen die Aufgaben und Kompetenzen und damit die Finanzierung durch Bund und Kantone klar geregelt werden: Neu sollen die Kantone die Finanzierungsverantwortung für den Betrieb der Stammgemeinschaften übernehmen, der Bund trägt die Kosten für die Weiterentwicklung.
Weiter will der Bundesrat zwei Varianten zur Freiwilligkeit der Patientinnen und Patienten abfragen: entweder die Freiwilligkeit beibehalten oder ein Opt-Out-Modell einführen. Der Bundesrat bevorzugt zweiteres, also dass sich die Patienten aktiv dagegen aussprechen müssen. Zudem sollen unter anderem alle ambulant tätigen Gesundheitsfachpersonen verpflichtet werden, ein EPD zu führen. (abi)