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AHV soll Hörgeräte früher finanzieren – Bundesrat wiegelt ab

Am Donnerstag hat der Ständerat über einen erleichterten Zugang zu Hörgeräten diskutiert. Der Bundesrat verteidigt die aktuell geltende Regelung. Innenministerin Baume-Schneider ging vor allem auf die Preise ein.

«Schwerhörigkeit ist heute die zweitteuerste Krankheit nach Rückenschmerzen», sagt FDP-Ständerat Josef Dittli. Er beklagt, dass AHV-Rentnerinnen und -Rentner verglichen mit IV-Bezügerinnen und -Bezügern stark benachteiligt würden. Letztere erhalten ab 20 Prozent Hörverlust ein von der IV finanziertes Hörgerät. Bei der AHV geschieht das erst ab einer hochgradigen Schwerhörigkeit – also etwa wenn man sein Gegenüber beim Sprechen nicht mehr hört.

Dittli verlangt deshalb, dass die AHV schon ab einem geringeren Hörverlust das Hörgerät finanziert. Er stützt sich auf eine neue Studie von Pro Audito, wenn er fordert: «Der Zugang zu Hörgeräten muss einfacher und bezahlbarer werden, sonst sparen wir an der falschen Stelle.» So entstünden immer höhere Folgekosten, je länger die Betroffenen kein Hörgerät tragen.

Der Bundesrat stimmt zu, verteidigt aber die jetzige Praxis

Bei der definierten Schwelle, ab der die AHV ein Hörgerät finanziert, zeigt der Bundesrat jedoch wenig Wille zur Änderung. In seiner Antwort erklärt er die verschiedenen Bestimmungen mit der Tatsache, dass die AHV- und IV-Renten unterschiedliche Zwecke haben: Die AHV sei keine Eingliederungsrente, sondern eine Rentenversicherung. Damit richte sie sich nicht auf Beeinträchtigungen aus, wie es die IV tut. Der Bundesrat verweist aber auch auf die Teilfinanzierung, welche die AHV schon heute ab einer leichten bis mittleren Schwerhörigkeit leistet.

Verhandlungsbereiter zeigte sich Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider im Ständerat bezüglich Preisanpassungen. «Eine der sensibleren Fragen ist, ob die Finanzierung mit den technologischen Entwicklungen Schritt halten kann», sagte sie am Donnerstag. «Es gibt immer bessere technische Möglichkeiten, aber sie werden dafür auch immer teurer.»

Dem Bundesrat sei diese Problematik bewusst. Baume-Schneider verwies auf die Überprüfung der Finanzierung angesichts der steigenden Preise, die derzeit im Gang ist. Deren Resultate sollen Anfang 2027 vorliegen.

Dittli gab sich teilweise zufrieden und forderte keine weitere Diskussion. Allerdings betonte er, dass die Antworten des Bundesrates zwar verständnisvoll formuliert seien, er aber eigentlich nichts ändern wolle. «Er blendet damit die Problematik und die höheren Kosten einer Nichtversorgung weitgehend aus.»