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Das Parlament will 400 Millionen bei Medikamenten sparen – jetzt entbrennt ein Streit unter den Herstellern

Bei Topsellern auf dem Medikamentenmarkt soll ab einem gewissen Umsatz ein Rabatt möglich sein, um die Krankenkassenprämien zu entlasten. Die Frage ist nun, ob dies für alle Arzneimittel gilt – oder ob Biosimilars und Generika ausgenommen werden.

Die Prämienlast ist Anfang Jahr wieder gestiegen. Und erste Auguren befürchten, dass es unmittelbar so weitergeht. Höchste Zeit also, dass National- und Ständerat endlich das zweite Kostendämpfungspaket verabschieden, das sie seit bald drei Jahren beraten. In dieser Frühjahrssession könnte es zum Abschluss kommen.

Viel an Sparmassnahmen bleibt vom bundesrätlichen Paket nicht übrig. Der Hauptsparposten hat sogar das Parlament eingefügt: Rabatte auf Blockbuster-Medikamente sollen Einsparungen von 300 bis 400 Millionen Franken bringen. Konkret sollen Hersteller von Medikamenten, die einen hohen Umsatz generieren, einen Teil dieses Umsatzes an die Krankenkassen zurückzahlen.

Die Pharmaindustrie hat sich lange gegen die Massnahme gewehrt. Eine deutliche Mehrheit im Parlament will die Rabatte zugunsten der Prämienzahler nun umsetzen. Der Grundsatz ist beschlossen – und lässt sich kaum mehr aus dem Gesetz hebeln. Allerdings entbrannte bei den Verhandlungen, welche Medikamente und Hersteller von den Rabatten betroffen sind, ein neuer Streit.

Opfersymmetrie – aber für wen?

Im Gesetzesentwurf steht, dass «Arzneimittel» ab einem bestimmten Marktvolumen einen «angemessenen Teil» des Umsatzes an die Krankenkasse abgeben müssen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat in einem Bericht zur Gesetzesänderung jedoch bereits vorweggenommen, dass Generika und Biosimilars nicht von der Massnahme betroffen sind.

Dabei erzielen auch einzelne Generika in der Schweiz hohe Umsätze. Die Top-25-Generika setzten rund 600 Millionen Franken um. Wieso also auf zusätzliche Rabatte dieser Medikamente verzichten?

Das Bundesamt für Gesundheit argumentiert im Bericht, dass die «Hauptursache des starken Kostenwachstums» bei den umsatzstärksten Arzneimitteln liegt. «Gerade Krebsmedikamente, Immunsuppressiva und Antidiabetika wachsen seit Jahren am stärksten und waren im Jahr 2022 für 40 Prozent des Kostenanstiegs verantwortlich.» Umsätze von über 150 Millionen Franken werden alleine in der Schweiz pro Jahr generiert.

Über die genaue Ausgestaltung, beispielsweise wo die Umsatzschwelle angesetzt wird und wie hoch die Rabatte sein sollen, entscheidet der Bundesrat. Das ist wesentlich. Das BAG schätzt, dass abhängig davon die Einsparungen zwischen 290 und 515 Millionen Franken liegen.

Der Fokus auf neue, innovative Medikamente liegt bei den Kosten: Sie gelten als Preistreiber in diesem Bereich. Derweil hält das BAG die Ausnahme für patentabgelaufene Arzneimittel wie beispielsweise das Schmerzmittel Dafalgan für gerechtfertigt, weil die Preise schon sehr tief sind und ein weiterer Preisdruck die Versorgungssicherheit gefährden könnte.

Die forschende Industrie sieht das freilich anders: Sie argumentiert, dass die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung wieder eingenommen werden müssen. Wenn auch Generika Rabatte abgeben müssen, wäre die Last des Sparpakets auf mehrere Schultern verteilt.

Sofern das Parlament keine Änderungen im Gesetzestext mehr vornimmt, wird der Bundesrat über Umsatzschwellen und Rabatthöhe sowie über die Kategorie der Arzneimittel bestimmen.