Nach Konkurs der mobilen Ärzte: Oseara AG übernimmt ehemalige amtsärztliche Tätigkeiten – Grossräte fordern Antworten von Regierungsrat
Nach dem Konkurs der Mobile Ärzte AG kam es im Aargau zu einem plötzlichen Ausfall von Dienstleistungen. Eine Taskforce wurde formiert.
Das betraf Abklärungen für die fürsorgerische Unterbringung und die Prüfung der sogenannten Hafterstehungsfähigkeit und der Einvernahmefähigkeit. Also, ob eine Person etwa in eine psychiatrische Klinik eingeliefert werden soll oder ob sie von der Polizei einvernommen oder verhaftet werden kann.
Und hier vermeldet der Kanton einen Erfolg: Die Oseara AG mit Sitz in Kloten führt diese Abklärungen ab sofort in der Nacht und am Wochenende durch. Seit vergangenem Sonntag wird jeweils von 19 Uhr abends bis 7 Uhr der Bedarf an ehemaligen amtsärztlichen Dienstleistungen von der Oseara AG abgedeckt. So schreibt es das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) in einer Mitteilung am Dienstag.
Schrittweise Übernahme ehemaliger amtsärztlicher Tätigkeiten
Das Unternehmen erbringt bereits seit dem Jahr 2017 entsprechende Dienstleistungen im Kanton Zürich. Die Ärztinnen und Ärzte der Oseara AG sind zudem im Besitz der nötigen Berufsausübungsbewilligungen im Kanton Aargau.
Das Dienstleistungsunternehmen wird sein Angebot in den kommenden Wochen ausbauen und die Leistungen, welche die Mobile Ärzte AG erbracht hat, künftig vollständig übernehmen. Bis dahin sollen tagsüber freiwillige, in einem Pool organisierte Ärztinnen und Ärzte weiterhin unterstützen. Bei allfälligen Engpässen helfen gemäss Mitteilung die Kantonsspitäler Aarau und Baden sowie das Spital Zofingen aus.
Todesbescheinigungen werden, so das DGS, in erster Linie von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ausgestellt. In Situationen, in denen weder die Hausärztin oder der Hausarzt noch der ambulante ärztliche Notfalldienst verfügbar sind, kann die Oseara AG auch Todesbescheinigungen ausstellen. Das Aufgebot erfolgt in diesen Fällen über die ärztliche Notrufnummer 0900 401 501 (Fr. 3.23 pro Minute) oder über die Sanitätsnotrufzentale 144.
Grossräte fordern Antworten von Regierung
Am Dienstag haben Alfons Kaufmann (Mitte) und Therese Dietiker (EVP) eine Interpellation im Aargauer Parlament eingereicht, die 16 weitere Grossrätinnen und Grossräte der Mitte unterschrieben haben. Sie fordern von Regierungsrat einige Antworten, etwa wann die Leistungsvereinbarung mit der Mobile Ärzte AG erneuert worden wäre und ob dabei eine «fundierte Standortbestimmung» vorgenommen wurde. Ob die Controllinggespräche, die es laut Regierungsrat regelmässig gab, protokolliert wurden. Und seit wann der Regierungsrat um die schwierige finanzielle Situation der Mobile Ärzte AG gewusst habe?
Laut Regierungsrat bestand Verbesserungspotenzial in der Leistungserfüllung. Hier haken die Interpellanten ein mit Fragen zur Qualitätskontrolle. Fragen werfen auch die Kosten auf, welche angesichts der Notfallsituation bei Pflegeheimen und Spitexorganisationen entstehen.
Der Konkurs brachte auch Pflegeheime und Spitexorganisationen in eine schwierige Lage. Die Mobilen Ärzte, welche die Amtsärzte abgelöst hatten, stellten abends, nachts und am Wochenende – wenn Hausärzte nicht verfügbar sind – für diese Todesbescheinigungen aus und nahmen ärztliche Beurteilungen vor. «Wem entstehen durch diese nun eingetroffene Notfallsituation welche Kosten?», fragen Kaufmann und Dietiker.
Bei der Fürsorgerischen Unterbringung hatte der Regierungsrat dem Parlament intensivere Controllings zugesagt. Aufgrund der Personalsituation der Mobilen Ärzte habe die Lage jedoch kaum verbessert, schreiben Kaufmann und Dietiker. Sie wollen deshalb wissen, ob das DGS alternative Lösungen entwickelt.
Die Interpellanten stellen auch eine Rückkehr zum System der Amtsärzte in den Raum und fragen, ob der Regierungsrat dazu bereit ist, dies zu prüfen. (phh/pz)
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