Fokus auf medizinische Qualität: Die SP fordert, dass der Kanton die Spitalneubauten zahlt
Die Kantonsspitäler in Aarau (KSA) und Baden (KSB) erstellen im Moment für mehrere Hundert Millionen Franken Neubauten. Der KSB-Neubau wird am 25. Februar 2025 bezogen. Das neue KSA soll Ende 2026 eröffnet werden. Seit der Einführung der neuen Spitalfinanzierung im Jahr 2012 müssen die Spitäler ihre Neubauten selber finanzieren.
Das KSB hat seit April 2018 fünf Anleihen in der Höhe von insgesamt 700 Millionen Franken aufgenommen, um den Neubau finanzieren zu können. Die jährliche Zinsbelastung für diese Fremdmittel liege für die nächsten zehn Jahre bei rund 1,1 Prozent,teilte das Spital diese Woche mit.
Das KSA informierte zuletztEnde April, dass es 140 Millionen Franken aufnehmen konnte – und zwar in Form einer grünen Anleihe (Green Bond), die ausschliesslich Projekten zugeordnet werden darf, die positive Auswirkungen auf die Umwelt haben.
Medizinische Qualität anstatt Immobilienbewirtschaftung
Geht es nach der SP Aargau, sollen die Spitäler ihre Neubauten nicht mehr selber finanzieren müssen. In einer Medienmitteilung fordert die Partei einen Systemwechsel im Gesundheitswesen. Sie verlangt, dass die öffentliche Hand die notwendige Infrastruktur finanziert. Es sei nicht nachvollziehbar, «warum mit der Behandlung von Patientinnen und Patienten Profit und teure Infrastruktur erwirtschaftet werden soll». Der Fokus solle auf die medizinische Qualität und die Versorgung der Bevölkerung gelegt werden, anstatt auf Gewinnmaximierung und Immobilienbewirtschaftung.
Laut KSB-CEO Adrian Schmitter haben sich die Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen in den letzten Jahren verschlechtert. Die Spitäler weisen immer wieder daraufhin, dass die Tarife nicht kostendeckend sind. Trotzdem ist Schmitter überzeugt, «dass das KSB wirtschaftlich stark genug ist, um die Investitionen in die Modernisierung des Gesundheitscampus aus eigener Kraft zu tragen». Die erfolgreiche Ausgabe von Anleihen zeuge davon, dass die Investoren diese Einschätzung teilen.
Nach der Einführung der neuen Spitalfinanzierung 2012 hatten die Spitäler während einer Übergangszeit die Möglichkeit, beim Kanton ein Darlehen für Bauinvestitionen aufzunehmen, das sie innerhalb von zwölf Jahren zurückzahlen müssen. Diese Übergangszeit endete am 31. Dezember 2023. Seither sind solche Finanzierungshilfen nicht mehr möglich. Laut dem Gesundheitsdepartement gab es auch nur wenige solcher Darlehen.
Bessere Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden
Nebst einer staatlich finanzierten Infrastruktur verlangt die Aargauer SP in ihrer Mitteilung auch faire Lohn- und Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen. Das seien Grundvoraussetzungen, um die Qualität der Gesundheitsversorgung aufrechtzuerhalten.
Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen steht im Zentrum der zweiten Etappe zur Umsetzung der Pflegeinitiative.Der Bundesratschlägt ein neues Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege vor und will unter anderem die wöchentliche Höchstarbeitszeit von heute 50 auf 45 Stunden senken. Die Normalarbeitszeit soll zwischen 38 und 42 Stunden liegen. Zudem will der Bundesrat die Sozialpartner dazu verpflichten, Gespräche zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen aufzunehmen und über Gesamtarbeitsverträge (GAV) zu verhandeln.
Für den Aargauer Regierungsrat ist klar, dass esneben der Ausbildungsoffensiveauch bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege braucht. Er äusserte in der Vernehmlassung aber grosse Vorbehalte, für die Pflege ein separates Arbeitsrecht zu definieren. Zudem befürchtet er, dass der Druck auf die Kantone steigen könne, die Arbeitsbedingungen auf weitere Branchen, etwa auf den Sozialbereich, auszudehnen.
Den grössten Schwachpunkt der Vorlage sieht der Regierungsrat aber darin, dass sich der Bund nur sehr vage zu den finanziellen Auswirkungen äussere und zur Frage der Finanzierung gar nichts sage. Dies, obwohl er gemäss erläuterndem Bericht mit Kosten von mehreren Hundert Millionen, wenn nicht mehr als einer Milliarde Franken pro Jahr rechne. Ausserdem bedauert der Regierungsrat, dass das Thema der bedarfsgerechten Personalausstattung ganz ausgeklammert wird.