Gallati präsentiert seine Gesundheitsplanung: Strategie wird nach 13 Jahren erneuert
Der Grosse Rat hat die aktuell gültige Gesundheitspolitische Gesamtplanung am 26. Oktober 2010 beschlossen. Seither haben sich das Gesundheitswesen und die Gesundheitslandschaft im Kanton Aargau verändert. Unter Berücksichtigung der Megatrends im Gesundheitswesen und unter Einbezug der kantonalen Leistungserbringer hat der Regierungsrat eine neue Strategie ausgearbeitet, die sogenannte GGpl 2030.
Ziel der Strategie ist ein bedarfsgerechtes, qualitativ hochstehendes und finanzierbares Gesundheitswesen. Aus Sicht des Regierungsrats soll der Kanton innovative Lösungen sowie Wettbewerb und Transparenz unter den Leistungserbringern fördern, wie es an einer Medienkonferenz am Donnerstag hiess. Der Regierungsrat wolle einen starken Gesundheitsstandort Aargau mit einem hohen Eigenversorgungsanteil – dies betrifft Leistungen, die im Kanton in guter Qualität und wirtschaftlich erbracht werden können.
Die Gesundheitsplanung 2030 formuliert Ziele und Strategien in 24 Teilbereichen der Gesundheitsversorgung. Dazu gehören zum Beispiel die medizinische Grundversorgung, die Spital- und Pflegeversorgung, aber auch die Bereiche Fachkräfte und Eigentümerschaft der Kantonsspitäler.
Integrierte Versorgung fördern: Der Kanton schafft Voraussetzungen für integrierte Versorgungs- und Kooperationsmodelle, insbesondere sollen die Schnittstellen zwischen den verschiedenen Institutionen nach einem Spitalaufenthalt optimiert werden.
Versorgungsregionen: Von den Gemeinden gebildete Versorgungsregionen sollen einen Beitrag dazu leisten, dass pflegebedürftige Personen zum Beispiel durch Erarbeitung einer regionalen Pflegeheimplanung eine angemessene Versorgung erhalten.
Hausarzt- und Notfallversorgung: Geplant sind Anreize wie eine Anschubfinanzierung für Hausärzte, die grundsätzlich die Notfallversorgung sicherstellen sollen. An den Wochenenden, in der Nacht und an Feiertagen sollen unterstützend Notfallpraxen an mehreren Akutspitälern zum Einsatz kommen, in denen auch die niedergelassene Ärzteschaft ihren Notfalldienst leisten soll.
Spitalversorgung: Regionalspitalzentren sollen in Kooperation mit Zentrumsspitälern für die stationäre Grundversorgung und die erweiterte ambulante Versorgung sorgen. Komplex-spezialisierte Leistungen sollen konzentriert an Zentrumsspitälern (Kantonsspital Aarau AG, Kantonsspital Baden AG und Klinik Hirslanden Aarau AG) erbracht werden.
Aus- und Weiterbildung von Fachkräften: Im Kanton soll ein bedarfsgerechtes Bildungsangebot für Gesundheitsberufe bestehen. Spitäler werden über ein Bonus-Malus-System verpflichtet, Weiterbildungsplätze für Assistenzärztinnen und Assistenzärzte anzubieten. Weiter will der Kanton mit Ausbildungsbeiträgen für Lernende und Studierende dem Fachkräfteengpass entgegenwirken.
Kantonsspitäler: Der Kanton steht als Eigentümer der der Kantonsspital Aarau AG, Kantonsspital Baden AG und Psychiatrische Dienste Aargau AG in einem Rollenkonflikt. Mittel- bis langfristig wird eine Entflechtung der Rollen angestrebt. Dazu soll eine (Teil-)Veräusserung der Beteiligungen an den Kantonsspitälern möglich werden. Der Regierungsrat soll einen Verkauf von bis zu 30 Prozent, der Grosse Rat einen von bis zu 49 Prozent beschliessen können.