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SVP-Glarner will SP-Wermuth den Lohn kürzen – das zuständige Büro hält das für «nicht praktikabel»

Der Nationalrat diskutiert am Mittwoch über einen Vorstoss von Andreas Glarner (SVP), der Lohnkürzungen für Parlamentarier bei längeren Auszeiten fordert. Eine solche nahm beispielsweise Cédric Wermuth (SP) nach den Wahlen 2023 in Anspruch.

Der Politbetrieb ist intensiv, zeitraubend, manchmal stressig. Stehen Wahlen an, steigt die Belastung zusätzlich. Kein Wunder, sehnen sich gewisse Parlamentarier nach einer Pause. So etwa Cédric Wermuth, Aargauer Nationalrat und Co-Präsident der SP Schweiz: Nach den Wahlen 2023 nahm er sich eine zweimonatige Auszeit von der Politik und verbrachte diese mit seiner Familie.

SVP-Nationalrat Andreas Glarner will ihm – und allen anderen, die sich für eine längere Pause entscheiden – den Lohn kürzen.Mit einer Motion, die er vergangenes Jahr einreichte, soll das Parlamentsgesetz entsprechend geändert werden. Jegliche freiwilligen Abwesenheiten wie Auszeiten oder Ferien ab vierzehn Tagen sollen zu einer Kürzung der Jahreseinkommen und -entschädigungen führen, fordert Glarner. Wermuth nahm den Vorstoss damals kommentarlos zur Kenntnis.

Nationalrätinnen und Nationalräte verdienen im Jahr rund 130’000 Franken. Ein Teil davon sind Sitzungsgelder, die sie nur erhalten, wenn sie im Bundeshaus anwesend sind. Einen Teil des Lohnes erhalten die Parlamentarier aber pauschal. Dies gilt auch für Cédric Wermuth: Obwohl dieser nach der Wintersession 2023 eine Auszeit von zwei Monaten nahm, wurde ihm Geld ausgezahlt.

Glarner verkenne die Besonderheiten des Milizparlaments

Am Mittwoch behandelt der Nationalrat Glarners Vorstoss. Bereits dazu geäussert hat sich das vorberatende Büro des Rates: Es beantragt, die Motion abzulehnen. Der Urheber verkenne die Besonderheiten des Milizparlaments: «Es ist den Ratsmitgliedern überlassen, wie sie die Arbeit für das Parlament einteilen und wie weit diese eine Anwesenheit in Bern voraussetzt.» Jahreseinkommen und -entschädigung werden als Pauschalen an die Ratsmitglieder ausbezahlt. Sie entschädigen die Ratsmitglieder nicht für die Teilnahme an den Sitzungen, dafür gibt es Taggelder.

Kürzungen bei längeren Abwesenheiten sind heute bereits möglich: «Die Jahreseinkommen und –entschädigungen werden angemessen gekürzt, wenn ein Ratsmitglied während eines Quartals oder länger aus anderen als Krankheits- oder Unfallgründen nicht an den Arbeiten seines Rates und der Kommissionen teilnimmt», heisst es in der entsprechenden Verordnung. Wermuths zweimonatige Abwesenheit fällt allerdings nicht darunter. Laut Büro gab es bisher keinen Fall, «in dem ein Ratsmitglied während eines Quartals oder länger freiwillig abwesend war und das Jahreseinkommen und die Jahresentschädigung deshalb gekürzt wurden».

Dreiwöchige Absenzen im Sommer sind nicht selten

Weiter sieht es das Büro nicht als Aufgabe der Bundesversammlung an, Abwesenheiten der Ratsmitglieder ausserhalb der Sessions- und Sitzungszeiten zu kontrollieren. Ausserdem sei unklar, welche Abwesenheiten unter die Regelung fallen würden, heisst es in der Stellungnahme.

Die Umsetzung einer Kürzung bei Abwesenheiten ab vierzehn Tagen ist nach Ansicht des Büros zudem «nicht praktikabel». Gerade in den Sommermonaten und damit in der kommissionssitzungsfreien Zeit seien zum Beispiel dreiwöchige Absenzen nicht selten. Alle Ratsmitglieder müssten laufend ihre Abwesenheiten melden und begründen. «Die Kürzungen zu berechnen und die Pauschalen entsprechend zu kürzen, würde zu einem hohen administrativen Aufwand führen und die Grundidee dieser Pauschalen unterlaufen», schreibt das Büro.

Ob das die grosse Kammer auch so sieht, wird sich am Mittwoch zeigen. Eine Minderheit von vier Parlamentariern, welche die Motion vorberiet, wirbt für Andreas Glarners Vorschlag. Alle vier politisieren für die SVP. Für lebendige Diskussionen dürfte gesorgt sein.

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