
Die städtische Baukommission verlangte, dass auch die beiden Giebelfassaden inklusive Balkone – also den von den beiden Dachflächen eingeschlossenen Bereich – matter gestaltet werden müssen. Der Kanton lehnt dies nun ab. Die Bauherrschaft / Eigentümer der Liegenschaft Goldenes Dach im Hinteren Steinacker hat gegen den Entscheid der Baukommission Olten zu einem aktuellen Baugesuch erneut Beschwerde erhoben. Die Dachkonstruktion muss laut Bundesgerichtsurteil in verschiedenen Punkten an das ursprünglich bewilligte Baugesuch angepasst werden. © Bruno Kissling
Goldenes Dach: Hausbesitzer erhalten das erste Mal recht – ist Auseinandersetzung mit Stadt nun vorbei?
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