60-Jährige in der Feuerwehr: Grossräte fordern ein Ende der Altersguillotine und sprechen von Diskriminierung
Angehörige der Feuerwehr müssen den Dienst quittieren, wenn sie ihren 60. Geburtstag feiern. Das sieht die Verordnung zum kantonalen Feuerwehrgesetz vor. Ausnahmen sind zwar möglich, aber selten. Denn in solchen Fällen muss der Beruf des Feuerwehrmannes respektive der Feuerwehrfrau mit der Blaulichtorganisation zu tun haben.
«Diese Regelung ist sehr starr und undifferenziert», kritisiert Grossrat Titus Meier (FDP) in einem neuen Vorstoss, den sein Parteikollege Bruno Tüscher mitunterzeichnet hat. «Sie berücksichtigt beispielsweise nicht, dass ältere Menschen heute im Durchschnitt deutlich fitter sind als zum Zeitpunkt der Einführung dieser Regelung.»
Erfahrung und Verfügbarkeit spielen grosse Rolle
Die Regelung berücksichtige auch nicht, dass neue Aufgaben im rückwärtigen Bereich entstanden seien. Diese würden nicht die gleichen Anforderungen stellen wie beispielsweise der Atemschutz, aber Erfahrung und Verfügbarkeit würden eine grosse Rolle spielen.
Die Altersguillotine ist Titus Meier aber generell ein Dorn im Auge, wie seine weiteren Ausführungen zeigen. Die Feuerwehren im Aargau seien klassische Milizorganisationen. «Sie profitieren davon, wenn die Angehörigen der Feuerwehr über das feuerwehrpflichtige Alter hinaus für die Feuerwehr zur Verfügung stehen», schreibt der Grossrat aus Brugg. «Für sie wirkt die bestehende Altersguillotine weniger befreiend als vielmehr diskriminierend.»
Angehörige der Feuerwehr sollten auch nach ihrem 60. Geburtstag «bedarfsorientiert aktiven Feuerwehrdienst» leisten könnten, schreibt Titus Meier in seiner Motion. Dies unter der Voraussetzung, dass die physische und psychische Verfassung nicht gegen eine längere Dienstleistung spreche.
Als konkrete Einsatzmöglichkeiten nennt der FDP-Grossrat beim rückwärtigen Dienst Einsätze im Kommandoraum, die Mitarbeit in der Einsatzplanung oder in der Beschaffungskommission und bei Projektarbeiten. Meier sieht darüber hinaus weitere Einsatzmöglichkeiten beim Verkehrs- oder Sanitätsdienst, im Ausbildungsdienst, bei der Jugendfeuerwehr oder der Prävention wie Schüler- und Erwachsenenausbildung.
Gesetz soll mit neuem Absatz gelockert werden
Wie liesse sich die Verordnung anpassen, um die Altersguillotine abzuschaffen? Titus Meier schreibt, die starre Formulierung in Absatz 1 der Verordnung zum Feuerwehrgesetz könnte mit einem neuen Absatz 3 gelockert werden. Der Gemeinderat könnte dank diesem auf Antrag des Feuerwehrkommandanten über weitere Ausnahmen entscheiden.
Die Feuerwehr erhielt erst kürzlich einige Aufmerksamkeit im Grossen Rat. Während der Sitzung vom 23. September ging eine Rauchmeldung ein. Grossratspräsidentin Mirjam Kosch forderte alle Anwesenden auf, ins Freie zu gehen. Das Gebäude wurde evakuiert.
Draussen war Rauch zu sehen, doch Befürchtungen verflüchtigten sich schnell. Es handelte sich nicht um einen Ernstfall, sondern um eine Übung. Der Saal sei schnell genug geräumt worden, zog der Aarauer Feuerwehrkommandant David Bürge ein positives Fazit.