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Aargauer Bausünder erhalten Bussen bis zu 10’000 Franken in Zukunft schneller

Die Gemeinderäte können mehr Bausünder in Zukunft gleich selbst bestrafen. Die neue Regelung soll die Bürokratie reduzieren und die Staatsanwaltschaft entlasten.

Die Gemeinderäte im Kanton Aargau können Bausünder selbst bestrafen – allerdings nur mit Bussen bis zu 2000 Franken. Hier setzten Lukas Pfisterer (FDP), Patrick Gosteli (SVP), Rolf Walser (SP) und Roland Kuster (Mitte)mit einer Motionan. Ihre Forderung: Bei den Bussen der Gemeinderäte müssen auf Grundlage des Baugesetzes mindestens 10’000 Franken nötig sein.

Begründung: Erstens hätten 2000 Franken kaum eine abschreckende Wirkung. Zweitens könnte die Staatsanwaltschaft von diesen Widerhandlungen gegen das Baugesetz entlastet werden. Bei schweren Fällen ist eine Anzeige nötig. Dann übernimmt die Staatsanwaltschaft. Bei Gewinnsucht sind Bussen von über 50’000 Franken möglich.

Der Regierungsrat warnte in seiner Antwort auf den Vorstoss, dass die höheren Bussen der Gemeinderäte weder zu weniger Bausünden noch zu höheren Busseneinnahmen führen würden. Die Erhöhung der Bussen könnte verfassungsrechtlich problematisch sein, weil die Kantonsverfassung nur geringfügige Bussen durch Gemeindebehörden erlaube. Er lehnte die Motion ab, sei aber bereit, sie als Postulat entgegenzunehmen. Denn für die Umsetzung wäre eine Änderung der Kantonsverfassung und des Aargauer Baugesetzes nötig.

«Der Regierungsrat hat des Pudels Kern des Vorstosses nicht richtig erfasst», antwortete Lukas Pfisterer dem Regierungsrat bei der Debatte im Parlament. «Es geht nicht um die Erhöhung der Bussen, sondern dass der Gemeinderat vor Ort diese Bussen aussprechen kann. Und dass er nicht jedes Mal bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige erstatten muss, «die dann irgendwann erledigt wird». Selbstverständlich sei das Verschulden für die Bussenhöhe weiterhin massgebend.»

Zwei Änderungen im Wortlaut

Pfisterer hielt an der Überweisung der Motion fest, nahm aber die Antwort des Regierungsrats auf. Weil Gemeinderäte nur «geringfügige Bussen» aussprechen dürfen, korrigierte er den Wortlaut der Motion erstens von «mindestens 10’000 Franken» auf «10’000 Franken», und ebenso, dass der Regierungsrat die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen müsse. «Der Regierungsrat meint, die Verfassung müsse geändert werden. Also kann er das machen», so Pfisterer.

Die Mitte unterstützte die Motion mit neuem Wortlaut, wie Roland Kuster unterstrich. Er zeigte sich zuversichtlich, dass höhere Bussen der Gemeinderäte zu weniger Bürokratie führen würden. Auch die GLP unterstützte die Motion, sagte Leandra Kern Knecht. Skeptisch sei sie aber hinsichtlich des Fachwissens und der Erfahrung – beides sei hier bei Milizpolitikern nötig. Claudia Rohrer (SP) lehnte die Motion als Einzelvotantin ab. Sie befürchtete einen Mehraufwand für die Gemeinden.

Regierungsrat Stephan Attiger konterte, der Regierungsrat habe den Kern der Motion schon erfasst. «Aber er muss sie ablehnen, weil die verlangte Änderung im Baugesetz nicht zulässig wäre. Wir sind der Meinung, dass es erst eine Verfassungsänderung braucht.» Der Grosse Rat überwies die Motion mit dem angepasstem Wortlaut mit 72 Ja- zu 51 Nein-Stimmen an den Regierungsrat.