Das Parlament ebnet den Weg für einen dritten Sonntagsverkauf im Aargau
Laut Arbeitsgesetz können die Kantone vier Sonntage pro Jahr festlegen, an denen Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften ohne Bewilligung beschäftigt werden dürfen. Im Aargau gibt es zwei solche bewilligungsfreien Sonntage pro Jahr. Der Regierungsrat legt diese jeweils auf die Vorweihnachtszeit.
Diese Praxis schränke die Gemeinden stark ein und nehme zu wenig Rücksicht auf regionale und lokale Begebenheiten, finden Grossratsmitglieder von SVP, FDP, Mitte, EVP, SP und Grünen. In einer Motion forderten sie einen dritten Sonntagsverkauf. Der Regierungsrat erklärte sich bereit, die Motion entgegenzunehmen und den Gemeinden so zu ermöglichen, einen dritten Sonntag im Jahr zu bestimmen, an dem die Läden öffnen können.
Von zwei Fraktionen gibt es Widerspruch
Im Grossen Rat waren am Dienstag allerdings nicht alle einverstanden mit einem zusätzlichen Sonntagsverkauf. Maurus Kaufmann (Grüne) sagte, die Mehrheit der Fraktion werde gegen die Überweisung der Motion stimmen. Der Sonntag diene der Erholung und damit der Gesundheit. Ausserdem gebe es auch eine andere Möglichkeit, um lokale Besonderheiten zu berücksichtigen, so Kaufmann. Der zweite Sonntagsverkauf müsse zum Beispiel nicht zwingend auf die Adventszeit gelegt werden. Kurzum: «Die bisherigen zwei Sonntagsverkäufe reichen, drei braucht es nicht», sagte Kaufmann.
Unterstützt wurden die Grünen von einer Mehrheit der EVP-Fraktion. Der Aargau habe eine sehr liberale Regelung, sagte Uriel Seibert. «Diese sollte man nicht noch weiter aufweichen.» Wie die Grünen könnte sich auch die EVP vorstellen, dass einer der beiden Sonntagsverkäufe anstatt auf die Adventszeit auf einen anderen Sonntag gelegt werden könnte.
Motionäre rechneten nicht mit Diskussion
Motionärin Karin Koch Wick (Mitte) zeigte sich überrascht, dass die Überweisung der Motion überhaupt umstritten ist. «Schade», kommentiert sie. Denn es gehe mit dem dritten Sonntagsverkauf sicher nicht um eine grundsätzliche Ausweitung der Sonntagsarbeit – das zeige sich auch daran, dass auch SP-Grossratsmitglieder den Vorstoss unterstützten. Die beiden Sonntagsverkäufe im Advent seien gesetzt, es gebe an diesen Daten auch Weihnachtsmärkte, so Koch Wick. «Mit dem dritten Sonntagsverkauf gibt es lediglich weitere Möglichkeiten für die Gemeinden.»
Regierungsrat Dieter Egli sagte, die Regierung schlage eine Lösung mit einem dritten bewilligungsfreien Sonntag vor, wobei der dritte Sonntag die Gemeinden bestimmen und beantragen könnten – aber selbstverständlich nicht müssten. Bei der aktuellen Regelung könne der Regierungsrat den zweiten Sonntag nicht einfach auf andere Daten legen. Die beiden Sonntage, die der Regierungsrat bestimmt, werde er auch in Zukunft – egal, wie der Grosse Rat entscheide – auf die Adventszeit legen.
Entscheidet auch dieses Mal das Stimmvolk?
Der Grosse Rat hat die Motion am Dienstag mit 95 zu 37 Stimmen überwiesen. Der Regierungsrat wird nun eine Gesetzesvorlage erarbeiten, über die der Grosse Rat entscheiden muss. Gegen diesen Entscheid kann das Referendum ergriffen werden. Dann würde die Aargauer Stimmbevölkerung über einen dritten Sonntagsverkauf entscheiden.
Vor mehr als zehn Jahren gab es das schon einmal. Der Regierungsrat hatte damals vorgeschlagen, zwei Sonntagsverkäufe einheitlich für das ganze Kantonsgebiet festzulegen und den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, zwei weitere Sonntage zu bestimmen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Am 13. Juni 2010 haben 53,6 Prozent der Stimmberechtigten vier Sonntagsverkäufe abgelehnt.