Drei statt zwei Jahre Zeit für Bauvorhaben: Regierungsrat will Frist verlängern
Eine Baubewilligung ist im Aargau derzeit zwei Jahre lang gültig. Innerhalb dieser Frist muss also ein Bauvorhaben umgesetzt werden. Das soll sich jetzt ändern: Der Regierungsrat will die Baubewilligungsgültigkeit dauerhaft auf drei Jahre erhöhen.
Das schreibt die Regierung in der Antwort auf einen Vorstoss im Grossen Rat von Patrick Frei, Daniel Notter und Markus Gabriel (alle SVP). Sie fordern die längere Frist. Auch jene für den Materialabbau sei zu erhöhen, von heute fünf auf sechs Jahre. Und sollte man sein Bauprojekt unterbrechen, soll man dies in Zukunft während drei, statt heute zwei Jahren, tun dürfen.
Die Geltungsdauer für Baugesuche von nur zwei Jahren stelle Bauherren in unsicheren Zeiten vor Probleme, begründen die drei Grossräte ihr Anliegen. Die Pandemie und der Krieg in der Ukraine hätten die allgemeine wirtschaftliche Lage in den zwei letzten Jahren wesentlich verschlechtert, die Aussichten seien nicht ideal.
Fristgerechte Umsetzung gar nicht möglich
«Lieferketten wurden unterbrochen, Fachkräfte sind nicht verfügbar und Preise von Baumaterialien, Energie und Transport sind in vielen Bereichen um ein Vielfaches gestiegen», heisst es im Vorstoss weiter. All dies führe dazu, dass Bauherren ihre Vorhaben aus finanziellen Gründen, oder weil Material und Arbeitende fehlen, gar nicht fristgerecht realisieren können.
Manche Gemeinden tolerierten es, wenn ein Bauherr mit «Pseudobautätigkeit» versuche, die Situation zu kaschieren. Andere schauten genauer hin und verweigerten die erneute Bewilligung. Das führe zu Ungleichbehandlung unter den Gemeinden und damit zu einer gewissen Willkür.
Wer heute ein Baugesuch zum zweiten Mal einreichen müsse, nachdem es nicht mehr gültig ist, könne sich auf keine Vorentscheide stützen, das ganze Verfahren beginnt von vorne. «Oft sieht sich der Bauherr dann mit veränderten Baugesetzen und erneuten Einsprachen konfrontiert», so die Motionäre. Das ziehe ein Projekt noch weiter in die Länge und das könne nicht im Sinne des Gesetzgebers sein.
In Krisenzeiten könne sich ein Bauvorhaben verzögern, eine allzu begrenzte Gültigkeitsdauer der Baubewilligung bedränge die Bauherrschaft dann zusätzlich, schreibt der Regierungsrat in seiner Antwort. Eine Verlängerung der Geltungsdauer würde das Risiko, dass sich die Gesetzeslage während der Bewilligungsfrist ändert, in einem vertretbaren Ausmass erhöhen.
Frist in anderen Kantonen länger
Etliche andere Kantone kennen ausserdem eine längere Geltungsdauer für Baubewilligungen als der Aargau. So sind es in Bern drei Jahre, die auf fünf Jahre erstreckt werden können, in Zürich und Basel-Stadt ebenfalls drei Jahre und in Zug zwei Jahre, die aber auf fünf Jahre erstreckbar sind. «Dies spricht dafür, der Motion zu entsprechen und eine entsprechende Gesetzesanpassung in die Wege zu leiten», hält der Regierungsrat fest.
Skeptischer ist er bei der Forderung, auch die Unterbrechungsfrist für Bauvorhaben um ein Jahr zu verlängern. Anwohnerinnen und Anwohnern mute man Baustellenlärm, Verkehr und Verschmutzungen zu, und würde ihnen weitere Unannehmlichkeiten bereiten, wenn das Bauvorhaben kein absehbares Ende findet. Auch müsse man hier beachten, dass sich die rechtliche Grundlage erheblich verändern könnte, wenn zwischen Baubewilligungserteilung und fertigem Projekt Jahre liegen.
Überweist der Grosse Rat den Vorstoss, möchte der Regierungsrat zu den Baubewilligungen eine Anhörung mit zwei Varianten durchführen. Dabei werde sich zeigen, ob man auch die Fristen für eine Unterbrechung der Bauarbeiten verlängern sollte.