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Drei statt zwei Sonntagsverkäufe im Aargau: Das fordern sogar linke Grossratsmitglieder

Im Aargau gibt es zwei bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe. Grossrätinnen und Grossräte von links bis rechts wollen das ändern. Sie argumentieren mit lokalen Besonderheiten und Traditionen.

Die Sonntagsverkäufe im Aargau finden dieses Jahr am 11. und 18. Dezember statt. Für sechs Gemeinden gibt es wegen traditioneller Verkaufsanlässe abweichende Daten. Gesuche für Sonntagsverkäufe an anderen Daten werden nicht bewilligt.

Laut Arbeitsgesetz könnten die Kantone vier Sonntage pro Jahr festlegen, an denen Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften ohne Bewilligung beschäftigt werden dürfen. Im Aargau hat das Parlament den Regierungsrat berechtigt, jedes Jahr zwei bewilligungsfreie Sonntage zu bestimmen. Der Regierungsrat legt die beiden Sonntage jeweils auf den Dezember – die Vorweihnachtszeit.

Grossratsmitglieder von SVP, FDP, Mitte und sogar EVP, SP und Grünen verlangen nun in einer Motion eine Gesetzesänderung. Sie machen sich für drei anstatt zwei bewilligungsfreie Sonntage stark. Sie argumentieren, die heutige Praxis schränke die Gemeinden stark ein. «Es gibt diverse andere regionale oder lokale Besonderheiten, Traditionen und Festivitäten, die ausserhalb der Adventszeit stattfinden und eine ausnahmsweise sonntägliche Öffnung der Verkaufsgeschäfte begründen.»

Gewerbeaufsicht stellt keine Ausnahmebewilligungen mehr aus

Die Motionärinnen und Motionäre erwähnen zum Beispiel den Synesius-Feiertag in Bremgarten, der immer am vierten Sonntag im Oktober stattfindet. An diesem Tag würden zahlreiche Menschen aus der ganzen Region nach Bremgarten pilgern, sich dort verpflegen und durch die Marktstände bummeln. Um an diesem Tag die Geschäfte öffnen zu können, brauchten diese aber eine Ausnahmebewilligung.

In der Vergangenheit sei eine solche Bewilligung jeweils ohne Ausnahme und problemlos erteilt worden, schreiben die Grossrätinnen und Grossräte. Neu stelle sich die Aargauer Industrie- und Gewerbeaufsicht jedoch auf den Standpunkt, die bisherige Bewilligungspraxis sei falsch gewesen. Es dürften keine Bewilligungen ausgestellt werden für Sonntagsverkäufe an anderen als den vom Regierungsrat definierten Daten im Dezember.

«Es zählt einzig noch das Weihnachtsgeschäft»

Es zähle einzig noch das Weihnachtsgeschäft, kritisieren die Motionärinnen und Motionäre. Lokale und regionale Besonderheiten hätten keinen Platz mehr. Das sei «stossend». Es dürfe nicht sein, «dass die Gemeinden in der Ausübung ihrer Kulturen und Traditionen ausgebremst werden».

Die Grossratsmitglieder wollen deshalb neu drei statt zwei bewilligungsfreie Sonntage. Dies sei aufgrund des nationalen Gesetzes, das bis zu vier bewilligungsfreie Sonntage vorsieht, «ohne weiteres möglich». Der dritte Sonntag solle lokal und regional – nach vorgängiger Konsultation der Gemeinden – auf unterschiedliche Daten gelegt werden, schlagen die Motionärinnen und Motionäre vor.

Volk sagte 2010 Nein zu vier Sonntagsverkäufen

Die Diskussion um Sonntagsverkäufe im Aargau ist nicht neu. Ursprünglich sollte es im Aargau sogar vier bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe geben. Der Regierungsrat hat vor mehr als zehn Jahren vorgeschlagen, zwei Sonntagsverkäufe einheitlich für das ganze Kantonsgebiet festzulegen und den Gemeinden darüber hinaus die Möglichkeit zu geben, zwei weitere Sonntage zu bestimmen.

47 Grossratsmitglieder ergriffen dagegen das Referendum. Mit Erfolg. Am 13. Juni lehnten 53,6 Prozent der Stimmberechtigten vier Sonntagsverkäufe ab. Ein Jahr später beschloss der Grosse Rat die heutige Regelung.

Der Zwei-Sonntag-Regelung vorausgegangen war eine Volksabstimmung im Jahr 2010. 53,6 Prozent der Stimmberechtigten lehnten damals zwei kantonsweite und zwei regional unterschiedliche Sonntagsverkäufe ab.