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Klare Mehrheit im Parlament: Sozialhilfedetektive im Aargau sind einen Schritt weiter

Das Sozialhilfe- und Präventionsgesetz hat die erste Hürde im Grossen Rat genommen. Bei der Höhe der Alimentenbevorschussung war Mitte-links chancenlos.

Das heutige Sozialhilfe- und Präventionsgesetz stammt aus dem Jahr 2001 und muss revidiert werden. Der Grosse Rat hat das Gesetz gestern in erster Beratung beschlossen. Bereits in der Kommission – und auch am Dienstag im Grossratssaal – sorgte die Höhe der Alimentenbevorschussung für Diskussionen.

Im Moment wird maximal eine einfache Waisenrente bevorschusst. Das sind 956 Franken pro Monat. Eine knappe Mehrheit der Kommission sprach sich dafür aus, eine Minderheit hätte die zweite Variante – eine doppelte Waisenrente – vorgezogen.

Für die Variante 2 weibelte die Mitte-Fraktion. Andre Rotzetter sagte, die Alimentenbevorschussung werde von Leuten gebraucht, die kein Geld haben. «Ein Viertel davon landet in der Sozialhilfe – Zurückzahlen muss diese dann die Frau, obwohl der Mann faktisch die Schulden erzeugt hat.»

So wie die Mitte stimmten auch alle anwesenden Grossratsmitglieder von Grünen, EVP und SP sowie ein Teil der GLP. Für eine Mehrheit reichte das nicht. Das Parlament hat mit 70 zu 58 Stimmen beschlossen, dass maximal eine einfache Waisenrente bevorschusst werden soll, wenn der zahlungspflichtige Elternteil seiner Pflicht nicht nachkommt.

Sozialhilfedetektive finden eine klare Mehrheit im Parlament

Im revidierten Gesetz soll auch die Observation von Sozialhilfebeziehenden geregelt werden. In der Kommission waren die Sozialhilfedetektive umstritten. Die Meinungen über die Wirkung solcher Observationen seien auseinandergegangen, sagte Kommissionspräsident Severin Lüscher.

In der anschliessenden Debatte mahnte Rahela Syed für die SP, man müsse bei den Observationen zurückhaltend sein. Die SP fände es zudem angebracht, wenn auch bei gutbemittelten Menschen observiert würden, die den Staat bei den Steuern betrügen.

Markus Dietschi erinnerte im Namen der Grünen-Fraktion daran, dass 3 von 1000 Fällen missbräuchlich waren. Eine derartige Überwachung sei also übertrieben. Auch er vermutet, dass höhere Beiträge zusammenkämen, wenn die Regeln auch bei Steuersündern gälten. Die EVP-Fraktion sei gegenüber Observationen zurückhaltend. Diese seien vor allem dort nötig, wo die Sozialhilfebeziehenden der Gemeinde nicht bekannt seien.

Die GLP-Fraktion findet Observationen «in begründeten Fällen richtig». Die FDP führte aus, es gebe keine Willkür und die Observationen seien klar geregelt. Auch die Mitte findet es «zentral, Instrumente für die Missbrauchsbekämpfung zu haben». Ebenso die SVP-Fraktion, die überzeugt ist, dass so Missbrauch verhindert werden kann.

Knapp wurde es in der Schlussabstimmung nicht – selbst von links gab es nur wenige Gegenstimmen. Der Grosse Rat sagte mit 123 zu 5 Stimmen deutliche Ja zur gesetzlichen Grundlage für Observationen im Sozialhilferecht. (eva/nla)