Regierungsrat soll automatische Auszahlung von Prämienverbilligung prüfen
Menschen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben, haben eine individuelle Prämienverbilligung (IPV) zugute – so ist es im Bundesgesetz über die Krankenversicherung festgehalten. Gemeint sind Personen und Familien des unteren Mittelstands, also Haushalte, die sich sonst nicht um staatliche Zuschüsse bemühen müssen. Personen, die nur knapp über dem Existenzminimum leben, sind nicht betroffen, da vieles über die Sozialhilfe geregelt wird.
Dass nicht alle Aargauerinnen und Aargauer, die eine IPV zugute haben, diese auch beziehen, liege wohl an zu grossen Hürden, vermuteten einige Grossrätinnen und Grossräte undforderten in einer Interpellation Abklärungen. Der Regierungsrat schrieb in der Beantwortung, dass für das Jahr 2024 ein Anstieg der Bezügerinnen und Bezüger zu erwarten sei. «Diese Entwicklung legt nahe, dass kein akuter Handlungsbedarf besteht.» Zudem sei es nicht nötig, Personen die IPV aufzuzwingen, die «mangels wahrgenommener Bedürftigkeit bewusst darauf verzichten».
Weniger Bürokratie dank Automatisierung?
In einem Postulat von SP-Grossrätin Lucia Engeli, das nicht nur Parteikolleginnen und -kollegen, sondern auch Grossrätinnen und Grossräte der GLP, EVP und den Grünen mit unterschrieben haben, wird nun die Prüfung einer automatisierten Auszahlung gefordert. Denn laut einer Untersuchung im Kanton Basel Stadt sind die Gründe für den Nichtbezug – neben fehlender subjektiv wahrgenommener Bedürftigkeit – Furcht vor Stigmatisierung und Beschämung, Angst vor negativen Folgen sowie fehlendes Wissen über den potenziellen Anspruch, heisst es im Postulat.
Die gesetzlich vorgegebene Systemkorrektur scheine nicht zu greifen, heisst es im Vorstoss, «weil das Antragsprinzip suggeriert, dass es sich hier um eine staatliche Subvention handelt». Wenn man diese ernsthaft umsetzen wolle, dann sei eine Automatisierung beziehungsweise eine Integration in die Steuerveranlagung notwendig. Die Änderung würde dem Kanton auch unnötige und deplatzierte Bürokratie ersparen, sind sich die Grossrätinnen und Grossräte sicher.
Wird der Vorstoss überwiesen, muss der Regierungsrat prüfen, wie eine Umsetzung der direkten Auszahlung aussehen könnte und welchen Effekt dies auf den Bezug hätte. Weiter soll abgeklärt werden, ob sich so die Bezugsquote erhöhe, welcher administrative Aufwand eingespart werden könnte und ob zusätzliche Schwierigkeiten wegen Rückzahlungen zu erwarten sind.