1000 Franken mehr pro Jahr und höhere Sitzungsgelder: Aargauer Parlament hebt Entschädigung an
Bisher erhalten Grossrätinnen und Grossräte eine Grundentschädigung von 4000 Franken pro Jahr, dazu kommen Sitzungsgelder: 150 Franken für Sitzungen von bis zu drei Stunden, 300 Franken für längere Sitzungen. Beide Entschädigungen sollen nun angepasst werden, dies hat das Kantonsparlament am Dienstag mit 88 zu 40 Stimmen beschlossen.
Die jährliche Grundpauschale, die bis 2016 bei 5000 Franken lag und dann aus Spargründen gekürzt wurde, wird um 1000 Franken im Jahr angehoben. Das Sitzungsgeld soll neu 160 Franken für einen 2-Stunden-Block betragen. Für jede weitere angefangene Stunde sollen 80 Franken ausbezahlt werden.
Sitzungsgelder seit 2008 nicht mehr angepasst
Kommissionssprecher Urs Plüss sagte, die Höhe der Sitzungsgelder sei in den Kommissionen seit dem Jahr 2005, im Plenum seit dem Jahr 2008 nicht mehr angepasst worden. Eine dem Amt angemessene Entschädigung ist laut Plüss wichtig, um die Möglichkeit und Bereitschaft für politisches Engagement im Grossen Rat zu sichern.
Zudem würden Grossrätinnen und Grossräte nicht für alle anfallenden Tätigkeiten entschädigt, wie zum Beispiel die Sitzungsvorbereitung. Ratsmitglieder müssten wegen ihres Amtes teilweise einen Erwerbsausfall in Kauf nehmen, hielt Plüss fest. Eine erhöhte Entschädigung trage dazu bei, dass mehr Personen das Grossratsamt potenziell ausführen könnten oder wollten – damit werde der Grosse Rat gestärkt.
SVP spricht von Ehrenamt im Interesse der Gesellschaft
Désirée Stutz (SVP) bezweifelt, dass die Entschädigung entscheidet, ob man ein Grossratsmandat ausübt. Vielmehr handle es sich um ein Ehrenamt im Interesse der Gesellschaft. Heute erhalte man im Grossen Rat zwischen 10’000 und 11’500 Franken pro Jahr, künftig sollten es 3600 Franken mehr sein – niemand werde deshalb kandidieren oder das Amt niederlegen.
Auch eine Minderheit der FDP sehe das gleich und sei gegen eine höhere Entschädigung, sagte Silvan Hilfiker. Die Mehrheit der freisinnigen Fraktion unterstütze aber die Erhöhung, im Vergleich zu vielen anderen Kantonen sei die Entschädigung niedrig. Die Tätigkeit im Grossen Rat müsse miliztauglich sein, argumentierte er weiter.
GLP: Entschädigung darf kein Negativanreiz sein
Gian von Planta (GLP) sagte, die Entschädigung solle nicht der entscheidende Faktor für ein Mandat sein – aber auch kein Negativanreiz. Die schwierige Vereinbarkeit des Amtes mit der Familie, Verzicht auf private Zeit und Einschränkungen im Beruf seien heute Tatsachen. Die aktuelle Entschädigung liege bei rund 900 Franken pro Monat und sei damit sehr niedrig, sagte von Planta.
Alfons Paul Kaufmann (Mitte) betonte, jede Arbeit solle ihren Lohn haben, dies gelte auch für die politische Tätigkeit im Grossen Rat. Es mache deshalb Sinn, die Grundentschädigung wieder auf 5000 Franken zu erhöhen und auch die Sitzungsgelder leicht anzuheben.
Grüne: Entschädigung ist auch Wertschätzung
Robert Obrist (Grüne) sagte, seine Fraktion schliesse sich den Anträgen zur Erhöhung an. Es bestehe Handlungsbedarf, die Wertschätzung der Arbeit im Parlament solle sich nicht nur bei der Wählerschaft, sondern auch bei der Entschädigung zeigen. Die SP trat stillschweigend auf das Geschäft ein, äusserte sich nicht zur Erhöhung, stimmte aber dafür.
Christian Minder (EVP) wies darauf hin, dass die Grundentschädigung 2015 im Rahmen des Sparprogramms gekürzt worden sei. Heute sähen die Kantonsfinanzen besser aus, die Entschädigung könne wieder erhöht werden. Auch die Anpassung des Sitzungsgeldes nach 17 Jahren ohne Veränderung sei gerechtfertigt, sagte Minder.