
Grossratskommission stimmt dem dritten Abschnitt der Wiggertalstrasse zu
Der Abschnitt Nord der Wiggertalstrasse NK204 in Rothrist beinhaltet die Fortführung der Wiggertalstrasse von der Bernstrasse bis zum Autobahnanschluss A1/A2 und die Aufwertung des historischen Dorfkerns Rothrist durch flankierende Massnahmen. Mit diesem dritten und letzten Abschnitt wird die bestehende Lücke in der Wiggertalstrasse zwischen Oftringen und Rothrist geschlossen. Der neue Strassenabschnitt soll insbesondere einen grossen Teil des Wohngebiets von Rothrist vom Durchgangsverkehr entlasten.
Kommission forderte zusätzliche Informationen ein
Die Kommission UBV trat im Dezember 2024 – damals noch in alter Zusammensetzung – auf die Vorlage ein und führte die Detailberatung der Botschaft durch. Dabei habe sich ein grosser Informationsbedarf gezeigt, schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Insbesondere im Zusammenhang mit der Linienführung, den Verkehrsmodellierungen, den flankierenden Massnahmen und dem geplanten Abtausch von Fruchtfolgeflächen sei dieser Informationsbedarf nötig. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) erarbeitete in der Folge umfangreiche Zusatzinformationen, die die wegen der Erneuerungswahlen neukonstituierte Kommission UBV an ihren Sitzungen im Februar und März dieses Jahres zur Kenntnis nahm.
Die Kommission UBV ist gemäss der Parteistärken im grossen Rat zusammengesetzt und wird vom Grünen Jonas Fricker präsidiert. Aktuell nimmt kein Grossrat und keine Grossrätin aus dem Bezirk Zofingen Einsitz in der Kommission.
Schlussabstimmung in der Kommission erfolgt
Trotz geäusserter Kritik an den Gesamtkosten, den flankierenden Massnahmen und den Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt stellte sich eine Mehrheit der Kommission UBV hinter die Vorlage. Eine Umfahrungsstrasse ohne flankierende Massnahmen bringe nicht die gewünschte Entlastung und gefährde die in Aussicht gestellten Bundesbeiträge aus dem Agglomerationsprogramm, so die Meinung der Kommissionsmehrheit. Die Linienführung berücksichtige die geplante Einzonung der Wiggermatte als Arbeitszone (anstelle Oberwilerfeld) und sei zudem im Dezember 2016 vom Grossen Rat ohne Gegenstimme im Richtplan festgesetzt worden. Weiter stehe die betroffene Region hinter dem Projekt.
Dem Antrag des Regierungsrats auf einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 36,67 Millionen Franken stimmte die Kommission in der Schlussabstimmung mit 9 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltungen zu. Das Geschäft wird voraussichtlich im Mai 2025 im Grossen Rat behandelt. (pd/lbr)