Graubünden und Wallis genehmigen Abschüsse von Wölfen
Der Kanton Graubünden reagiert auf die jüngsten Angriffe des Beverinrudels. Nachdem dieses am Mittwoch bereits zum zweiten Mal eine Mutterkuh gerissen hat, bewilligt der Kanton den Abschuss von zwei Jungwölfen. Dies sei vom Bundesamt für Umwelt genehmigt worden, heisst es in einer Mitteilung vom Freitag. Ziel des Kantons bleibe weiterhin die Entfernung des gesamten Rudels und der Abschuss des «besonders auffälligen Vatertiers» M92.
«Der Kanton wird sich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass weitere Regulationsabschüsse möglichst zeitnah möglich sind», heisst es in der Mitteilung weiter. Und überhaupt wolle sich der Kanton Graubünden in Bundesbern dafür stark machen, dass die Kantone Abschüsse und die Entfernung von Rudeln in Zukunft rasch in eigener Kompetenz beschliessen könnten.
Naturschützer für Abschuss vom Leitwolf
Die Naturschutzorganisationen Gruppe Wolf Schweiz, Pro Natura und WWF anerkennen den Handlungsbedarf beim «besonders schadenstiftenden» Beverin-Rudel, wie sie am Freitag gemeinsam mitteilten. «Die beginnende Spezialisierung auf Kühe ist zu verhindern, weshalb das rasche und zielgerichtete Eingreifen des Kantons unterstützt wird», schreiben sie.
Allerdings dürfe von diesem Rudel nicht auf das Verhalten des gesamten Wolfsbestandes geschlossen werden. Sie fordern daher für den künftigen Umgang eine «breit abgestützte Kompromisslösung». Im aktuellen Fall sollen Jungwölfe und auch der Leitwolf M92 geschossen werden. Diese Massnahmen seien vor einem möglichen Abschuss des ganzen Rudels umzusetzen.
Wolf im Wallis wird nach zwölf Rissen ebenfalls abgeschossen
Auch im Wallis geht es einem Wolf an den Kragen. Geschossen werden soll ein Tier in der Region Region Val-d’Illiez. Es soll zwölf Nutztiere auf dem Gewissen haben. Frédéric Favre, der Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport, habe den Abschuss angeordnet, teilte der Kanton Wallis am Freitag mit. Die Bewilligung ist nun rund zwei Monate gültig, solange sich Nutztiere im Abschussperimeter befinden.
Favre stützte sich bei seinem Entscheid auf eine Analyse der kantonalen Dienststellen. Diese hatten zwölf getötete Nutztiere in geschützter Situation gezählt. Ausserdem wurde die Präsenz eines einzelnen Wolfes nachgewiesen, wie es weiter heisst. Damit seien die Voraussetzungen für den Abschuss eines einzelnen Wolfes gemäss revidierter Jagdverordnung des Bundes erfüllt.
Seit vergangenem Sommer können kantonale Behörden eine Abschussbewilligung erteilen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Für einen Abschuss muss ein Wolf innerhalb von vier Monaten mindestens zehn Schafe oder Ziegen in geschützten oder nicht schützbaren Situationen töten.
Immer mehr Widerstand gegen den Wolf
Wolfsrisse sorgen aktuell für viel Aufregung: In der Nacht auf Montag riss ein Wolf oberhalb von Elm im Kanton Glarus zwei Schafe. Der Schweizerische Bauernverband hat bereits am Donnerstag reagiert und rasche Lösungen gefordert. Er sieht die Alpwirtschaft gefährdet. Ins gleiche Horn bläst eine internationale Koalition, die den Schutz der Grossraubtiere herabstufen will. Insgesamt 14 Verbände aus der Schweiz, Österreich, Deutschland und Italien haben ebenfalls am Donnerstag eine entsprechende Resolution beschlossen.
Die Probleme mit der exponentiell wachsenden Wolfspopulation sind auch im Parlament ein Thema: Die Umweltkommission des Ständerats hat einen neuen Gesetzesentwurf vorgelegt. Neu sollen Wölfe präventiv geschossen werden können. Eine ähnliche Revision des Jagdgesetzes, das eine Regulation der Wolfsbestände möglich machen sollte, war 2020 nach eine Referendum von Umweltverbänden und linken Parteien an der Urne abgelehnt worden.