Affenpocken werden in der Schweiz meldepflichtig
Ärztinnen und Ärzte müssen ab Mittwoch bei jedem laborbestätigten Fall von Affenpocken Angaben zu Krankheitsbild, Exposition und Übertragungsweg machen. Damit soll die epidemiologische Lage überwacht sowie Wissenslücken «insbesondere im Bereich des Übertragungswegs» geschlossen werden, heisst es im am Montag veröffentlichten Bulletin des BAG.
Als Meldekriterium gilt der positive Laborbefund für das Affenpockenvirus. Die Meldung solle innert 24 Stunden erfolgen, damit betroffene Kantone die «Umgebungsuntersuchung und personenbezogenen Massnahmen umsetzen können», heisst es weiter.
Affenpocken konnten bisher nicht spezifisch gemeldet werden
Die Meldepflicht soll laut dem BAG dabei helfen zu erkennen, ob es sich bei mutmasslichen Fällen von Affenpocken um «echte» Infektionen handelt, um diese von Infektionen mit ähnlichen Symptomen (wie etwa Windpocken oder echte Pocken) unterscheiden zu können. Denn bisher konnten positive Labortests auf das Affenpockenvirus nur als «aussergewöhnlicher klinischer Befund bzw. Laborbefund» im obligatorischen Meldesystem vermerkt werden.
In der Schweiz wurden bis am 3. Juli insgesamt 115 laborbestätigte Fälle von Affenpocken gemeldet. Sie betrafen überwiegend Männer, die Sex mit Männern haben und die sich in Westeuropa ansteckten. Weltweit wurden bisher mehrere tausend Fälle festgestellt, insbesondere in Europa und Nordamerika. Ursprünglich stammt das Virus aus Westafrika. (wap/aka)