Kanton Zürich muss zahlen: Brian bekommt Genugtuung
Die Rechtsstreitigkeiten im Fall Brian sind um ein Urteil reicher: Das Bezirksgericht Zürich hat den Kanton Zürich zur Zahlung von einer Genugtuung in der Höhe von 1000 Franken verdonnert, wie es am Dienstag in einer Mitteilung schreibt. Dies, weil Brian – der ursprünglich als Gewaltstraftäter «Carlos» schweizweite Bekanntheit erreichte – zwischen dem 6. und 26. Januar 2017 im Gefängnis Pfäffikon unter Bedingungen inhaftiert war, die gemäss einem anderen Urteil gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Bundesverfassung (BV) verstossen haben.
So habe Brian unter anderem nie Gelegenheit zu einem Hof- oder Spaziergang bekommen, nicht immer über eine Matratze verfügt und ausser einem Poncho keinerlei Kleidung gehabt. Vor allem aufgrund der langen Dauer von fast drei Wochen seien diese Massnahmen «objektiv klar unrechtmässig» schreibt das Bezirksgericht Zürich.
Gefordert waren 40’000 Franken
So richtig jubeln werden Brian und seine Anwälte aber wohl nicht über das Urteil. Gefordert hatten sie eine Genugtuung von 40’000 Franken. Auch wollten sie Schadenersatz für vorprozessuale Anwaltskosten sowie für ein privates Gutachten. Dafür sah das Gericht aber keine Grundlage und wies die Begehrlichkeiten ab. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – es kann beim Obergericht des Kantons Zürich noch angefochten werden.
Das jetzige Urteil ist dabei bereits ein Rückkommen. In erster Behandlung hatte das Bezirksgericht Zürich die Genugtuungsforderungen noch abgewiesen. Danach hatte das Zürcher Obergericht den Fall wieder zurück an das Bezirksgericht gegeben zur neuerlichen Beurteilung. (mg)