Unverheiratete Paare mit Kindern könnten im Aargau künftig mehr Steuern zahlen
Verheiratete Paare mit Kindern bezahlen im Kanton Aargau mehr Steuern. Deshalb hat sich vor rund einem Jahr die SP über die Grossrätin Carol Demarmels (SP) in einem Vorstoss an den Regierungsrat gewandt. Dieser sollte abklären, welche Personengruppen wie stark von der Heiratsstrafe betroffen sind.
Die Debatte rund um die Heiratsstrafe wurde ebenfalls auf nationaler Ebene ausgefochten.Eine Volksinitiative der FDP-Frauen forderte eine Besteuerung unabhängig des Zivilstands,was faktisch einer Individualbesteuerung gleichkäme. Der Bundesrat hat dazu einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, der die Individualbesteuerung auf allen Gesetzesebenen regeln würde.
Doch der Kanton Aargau hat sich gegen die nationale Initiative zur Revision des Steuergesetzes ausgesprochen. Obwohl dieser an der Aussage festhielt, dass die Heiratsstrafe im Kanton bereits abgeschafft worden sei, gibt es durchaus Unterschiede bei der Besteuerung basierend auf dem Zivilstand von Paaren.In der Antwort zum Vorstoss von Carol Demarmels zeigt sich etwa, dass der Unterschied in der Steuerlast einer vierköpfigen Familie mit einem Einkommen von 90’000 Franken rund 2000 Franken beträgt.
In einem überparteilichen Postulat vom 10. September 2024 wurde der Regierungsrat deshalb aufgefordert, konkrete Lösungsvorschläge für die Benachteiligung von Ehepaaren mit Kindern auszuarbeiten. Die Antwort des Regierungsrates liegt nun vor.
Einer der Lösungsvorschläge, die der Regierungsrat in seiner Antwort auf den überparteilichen Vorstoss ausgearbeitet hat, sieht den Verzicht auf die Gewährung des günstigeren Tarifs B für Alleinerziehende mit Kindern vor, die mit ihrem Partner im gleichen Haushalt wohnen. Das würde bewirken, dass Menschen, die in einem Konkubinat wohnen, zukünftig mehr Steuern zahlen müssten.
Widerstand bildete sich daraufhin aus den Reihen der SP und der SVP. Zwei Parteien, die ausnahmsweise die gleiche Meinung vertreten.
Andy Steinacher, Grossrat der SVP Kanton Aargau, fordert eine Reduktion der Steuerlast für verheiratete Paare auf den Stand von Konkubinatspaaren. «Wenn man betrachtet, wie viel Geld der Kanton auf der hohen Kante hat, ist das absolut möglich», äussert sich der Grossrat gegenüber Tele M1.
Die gleiche Meinung vertritt Rolf Schmid, SP-Grossrat des Kantons Aargau. Jetzt sei der ideale Zeitpunkt für die Abschaffung der Heiratsstrafe, denn der Kanton generiere mehr Einnahmen durch das neue Schätzungswesen. «Jetzt könnte man eine richtige Revision machen, die alle Familien entlastet. Ob verheiratet oder nicht.»
Noch ist nicht klar, welche Variante schlussendlich zur Umsetzung ausgewählt werden wird. Ebenfalls als möglicher Lösungsansatz wird das Modell der Individualbesteuerung aufgeführt. Dies, nachdem sich der Kanton gegen die nationalen Bemühungen ausgesprochen hatte.
Würde diese jedoch auf allen Gesetzesebenen umgesetzt werden, wären alternative Modelle auf kantonaler Ebene sowieso hinfällig, heisst es in der Antwort des Regierungsrats vom 4. Dezember 2024. Und damit auch der Verzicht auf die Gewährung des Tarifs B. Es bleibt im Aargau also abzuwarten, was auf nationaler Ebene passiert.