Hochwasserschutz: Gericht weist Beschwerden der Umweltverbände gegen Reussprojekt ab
Das Luzerner Kantonsgericht hat die Beschwerden der Umweltverbände gegen das Hochwasserschutz- und Renaturierungsprojekt an der Reuss abgewiesen. Es erachtet das Projekt als angemessen und verhältnismässig. Noch hängig sind Beschwerden von betroffenen Grundeigentümern.
Das vorliegende Projekt berücksichtige sowohl den wirksamen Hochwasserschutz als auch die Revitalisierung der Reuss, teilte das Kantonsgericht am Freitag mit. Es trage den Interessen von Menschen, Tieren, Pflanzen und Wirtschaft Rechnung und sei vom Regierungsrat in überzeugenden Weise begründet worden.
Er hoffe, dass der dringend notwendige Hochwasserschutz und die Aufwertung baldmöglichst umgesetzt werden könnten und nicht durch weitere Gerichtsverfahren verzögert würden, wird Baudirektor Fabian Peter (FDP) in einer Medienmitteilung der Staatskanzlei vom Freitag zitiert. Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement werde die Urteile nun im Detail analysieren, heisst es weiter.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, sie können von den Beschwerdeführern ans Bundesgericht weitergezogen werden. Erst wenn die Genehmigung des Projekts rechtskräftig sei, werde die Regierung dieses dem Kantonsrat und danach dem Volk vorlegen, erklärte die Staatskanzlei.
Für Umweltverbände eine verpasste Chance
Bekämpft wird das vom Regierungsrat genehmigte Projekt von Pro Natura, Schweizer Vogelschutz, Aqua Viva und WWF. Sie führten an, das Projekt stamme konzeptionell aus dem Jahr 2008 und berücksichtige weder die Biodiversitätskrise noch die heutige Gesetzeslage. Luzern verpasse die Chance, die Reuss auf einer Länge von 13 Kilometern aufzuwerten.
Gemäss Kantonsgericht kritisierten die Beschwerdeführer etwa, dass die Vorgaben zur Wiederherstellung des natürlichen Reussverlaufs nicht erfüllt würden. Es müsse ausserhalb der Bauzonen wieder der Zustand hergestellt werden, wie er vor den grossen wasserbaulichen Eingriffen ab 1800 bestanden habe.
Die Umsetzung dieser Forderung hält das Kantonsgericht aber für nicht verhältnismässig. Zwar wäre an einigen Stellen eine andere Führung der Reuss möglich, teilte es mit. Es müssten dann aber Siedlungen und Infrastrukturanlagen beseitigt oder versetzt werden sowie in schutzwürdige Gebiete eingegriffen werden. Mit der gewählten Linienführung sei den verschiedenen Interessen bestmöglich Rechnung getragen worden, erklärte das Kantonsgericht.
Ausbaggern von Kies ist zulässig
Auch das von den Umweltverbänden kritisierte geplante Ausbaggern der Reuss stützte das Kantonsgericht. Ziel der Kiesentnahmen ist es, den Hochwasserschutz zu gewährleisten. Dies hält das Gericht für verhältnismässig. Der Regierungsrat habe auch seinen Entscheid, auf Ausbaggern statt höhere Dämme zu setzen, nachvollziehbar begründet.
Die Umweltorganisationen stellen nach eigenen Angaben mit ihren Beschwerden die Notwendigkeit des Hochwasserschutzes nicht in Frage. Gefährdete und bedrohte Fischarten seien aber auf eine naturnahe Reuss angewiesen. Ein gutes und ökologisches Hochwasserschutzprojekt mit mehr Raum für den Fluss erhöhe auch die Sicherheit für die Bevölkerung.
Noch hängig am Kantonsgericht sind unter anderem Beschwerden betroffener Grundeigentümer gegen das 200 Millionen Franken teure Projekt. Darüber wird das Kantonsgericht zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, wie es in den Medienmitteilungen weiter hiess.
Start nach Jahrhunderthochwasser
Die Regierung hatte das teilweise umstrittene Projekt Ende Juni 2022 genehmigt. Es erstreckt sich über eine 13 Kilometer lange Strecke vom Seetalplatz in Emmenbrücke bis zur Grenze zum Kanton Zug in Honau. Bis es realisiert ist, dürfte es 2035 werden.
Die Projektierung wurde 2006 gestartet, ein Jahr nach dem Jahrhunderthochwasser. Dieses richtete in den Gebieten an der Kleinen Emme und der Reuss Schäden von rund 345 Millionen Franken an. Der Kanton Luzern ordnete als Reaktion darauf Sofortmassnahmen an und initiierte im Auftrag des Kantonsrats das Projekt «Hochwasserschutz und Renaturierung Reuss».