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Obergrenze für Ärzte im Aargau ist legal: Augenklinik scheitert vor Gericht

Letztes Jahr legte die Aargauer Regierung Höchstzahlen für Radiologen und Augenärzte fest. Eine Augenklinik war damit nicht einverstanden und wehrte sich vor Gericht. Vergeblich, wie sich jetzt herausstellt.

Seit Anfang Juli 2023 gelten im Aargau zwei Obergrenzen: Sowohl die Zahl der Radiologen als auch die der Augenärzte ist limitiert. In der Radiologie, dem Fachbereich des Röntgens und anderer bildgebender Verfahren, sind nur noch maximal 96 sogenannte Vollzeitäquivalente erlaubt. In der Ophthalmologie, der Augenheilkunde, sind es deren 98. Mit dem Vollzeitäquivalent werden die Arbeitspensen der einzelnen Fachärzte in Vollzeitstellen umgerechnet.

Nicht einverstanden mit diesem Umstand ist die Augenklinik Pallas in Aarau. Sie wehrte sich gegen den regierungsrätlichen Beschluss. Die Verordnung sei aufzuheben, ebenso die Höchstzahlen in den medizinischen Fachgebieten, forderte die Klinik. Sie argumentierte, dass eine Verordnung nicht rechtens sei und die Regierung gar nicht wisse, wie viele Augenärztinnen oder Augenärzte es im Aargau tatsächlich benötige. Die Zahl von 98 Vollzeitäquivalenten sei willkürlich festgelegt.

Der Regierungsrat ging nicht darauf ein, weshalb die Pallas-Klinik vors Verwaltungsgericht zog. Dieses hat nun entschieden – und zwar zugunsten des Regierungsrats. Im Entscheid hält das Gericht fest: Die Bestimmungen und Höchstzahlen seien mit höherrangigem Recht vereinbar und verletzten weder die Wirtschaftsfreiheit noch ein anderes Grund- oder Freiheitsrecht. Kurz: Die Aargauer Regierung habe richtig gehandelt.

Begrenzung ist laut Gericht im Interesse der Prämienzahler

Ein allfälliger Zulassungsstopp, schreibt das Verwaltungsgericht weiter, sei den davon betroffenen Fachärztinnen und Patienten «im höherrangigen Interesse einer Senkung der Gesundheitskosten und damit vor allem auch Prämienlast für OKP-Versicherte» zumutbar. Dies, solange eine hinreichende und qualitativ einwandfreie medizinische Versorgung in diesen Fachgebieten weiterhin gewährleistet bleibe. Würde eine chronische ärztliche Unterversorgung drohen, müssten die Höchstzahlen angepasst oder aufgehoben werden.

Dass der Kanton Aargau Obergrenzen festgelegt, geschieht nicht ganz freiwillig. Mit den Höchstwerten setzt er per Verordnung lediglich einen Entscheid der Bundespolitik von 2020 um. Das nationale Parlament befürchtete eine Kostenexplosion wegen zu vieler Spezialärzte. Deshalb mussten die Kantonsregierungen bis 1. Juli 2023 Obergrenzen in mindestens einem medizinischen Fachbereich festlegen. Bis 1. Juli 2025 sollen sie im Aargau nun im revidierten Gesundheitsgesetz verankert werden.

Im Aargau wurden die Obergrenzen noch nicht erreicht

Während es in gewissen Fachbereichen tendenziell zu viele Ärztinnen und Ärzte gibt, fehlt es andernorts an Fachpersonen. In der ganzen Schweiz – und insbesondere im Aargau – ist das bei der Grundversorgung der Fall. Auch Kinderärztinnen und Kinderärzten gibt es zu wenige. Dass die Beschränkung gerade in den Fachbereichen Radiologie und Ophthalmologie stattfinde, hat laut Department für Gesundheit und Soziales damit zu tun, dass dort die Versorgungslage als genügend erachtet wird.

Auf Anfrage der AZ heisst es von der Augenklinik Pallas, dass sie den Entscheid nicht anfechten werde. Wohl auch, weil bisher kein Zulassungsstopp eingetreten ist. Weder bei den Augenärzten noch bei den Radiologen wurde im Aargau das Limit erreicht. Der Kanton schätzt, dass die Höchstzahlen auch bis Sommer 2025 nicht erreicht werden, wenn sie im revidierten Gesundheitsgesetz verankert werden. Insofern hat der Gerichtsentscheid im Moment keine konkreten Auswirkungen. Ausser, dass die Pallas Klinik für die Verfahrenskosten von 7399 Franken aufkommen muss.