Regionalverband Suhrental sieht sein Bestehen gefährdet – drei von zehn Gemeinden wollen austreten
Man ist sich nicht mehr einig, wie es weitergehen soll: Holziken, Moosleerau und Schmiedrued haben im Dezember ihr Austrittsgesuch aus dem Regionalverband Suhrental (RVS) eingereicht. «Anhaltende unterschiedliche Ansichten hinsichtlich der Führung und der vom Regionalverband zu erbringenden Leistungen» hätten die drei Gemeinden zu diesem Schritt bewogen, erklären sie in einer gemeinsamen Mitteilung. Die Kündigungsfrist beläuft sich auf zwei Jahre, sprich, austreten würden sie per 31. Dezember 2024. Zu den Gründen nimmt keine der drei Gemeinden konkret Stellung, der Entscheid sei aber wohlüberlegt und über längere Zeit gereift, erklärt die Schmiedrueder Frau Gemeindeammann Marlies Loosli.
Markus Goldenberger, Präsident des Regionalverbands Suhrental und Hirschthaler Gemeinderat, bestätigt den Erhalt der Austrittsgesuche – der Verband habe anlässlich der Vorstandssitzung vom 19. Januar die Situation und das weitere Vorgehen besprochen. Dem RVS gehören die zehn Gemeinden Hirschthal, Holziken, Kirchleerau, Moosleerau, Reitnau, Schlossrued, Schmiedrued, Schöftland, Staffelbach und Wiliberg an.
Wie in anderen solchen Verbänden habe es auch im RVS seit Jahren Unstimmigkeiten darüber gegeben, was genau die Aufgaben des Regionalverbands sind. Dazu führt Goldenberger aus: «Der gesetzliche Auftrag des RVS beschränkt sich auf die Raumplanung, inzwischen kamen aber immer mehr Aufgaben hinzu. So etwa in den Bereichen Gesundheit, Tourismus und Standortförderung.» Mehr Tätigkeiten bedeuten im Folgeschluss auch höhere Verbandsbeiträge: auch immer wieder ein Thema. Laut Goldenberger bewegten sich diese aber mit jährlich acht Franken pro Einwohnerin und Einwohner im absoluten Mittelfeld.
Schon heute der kleinste Verband
Die Austritte würden den RVS in eine unangenehme Lage bringen, führt Goldenberger weiter aus: «Wir sind heute mit zehn Gemeinden schon der mit Abstand kleinste Gemeindeverband im Aargau, mit drei Austritten wäre unser Fortbestehen ernsthaft gefährdet.» Deshalb sei es den anderen Gemeinden ein Anliegen, weiterhin miteinander im Gespräch zu bleiben, erklärt er: «Dies umso mehr, als die drei Gemeinden in ihren Austrittsbegehren darauf hinweisen, dass ihnen die Region am Herzen liegt und sie auch in Zukunft mit allen Gemeinden zusammenarbeiten und die Region weiter entwickeln wollen.» Letzteres gelinge nur, wenn alle zehn Gemeinden im Verband verblieben.
Deshalb will der Verband die drei Mitglieder auch nicht einfach so ziehen lassen, so Goldenberger: «Wir haben im Vorstand eine Delegation bestimmt, die sich mit Vertretern der drei Gemeinden trifft. Die Situation soll offen besprochen werden.» Das Ziel des RVS ist klar: Alle Bemühungen seien darauf gerichtet, dass die erfolgreiche Aufbauarbeit der letzten Jahre mit einer professionellen Geschäftsführung weitergeführt werden könne. Weiter kündigt er an: «Dazu gehört auch, dass Präsident und Vizepräsident ihre Ämter zur Verfügung stellen.» Sprich: Sobald sich eine Nachfolge findet, treten die beiden zurück.
Austritt vielleicht gar nicht möglich
Ob die Gemeinden definitiv austreten wollen, ist derweil noch nicht sicher. Zuerst einmal werden die drei Gemeinden das Geschäft im Sommer an der Gemeindeversammlung traktandieren. Da laut kantonalem Baugesetz jede Gemeinde in mindestens einem Regionalverband Mitglied sein muss, müssten sich die drei bei einem allfälligen Ja an der Gmeind nach einem neuen Verband umschauen. In der näheren Umgebung wären das wohl Zofingen regio und Aarau regio.
Unklar ist auch, ob die Gemeinden überhaupt austreten dürften: Laut kantonalem Gemeindegesetz ist das nämlich nur aus wichtigen Gründen möglich. Würde der RVS den Austritten nicht zustimmen, ginge das Geschäft letztlich an den Grossen Rat des Kantons, dieser könnte die drei Mitglieder auch zum Verbleib im Verband zwingen. Das will man dort natürlich verhindern, so Goldenberger: «Wir streben weiterhin eine gute Zusammenarbeit in der Region an – diesem Ziel ist nicht gedient, wenn Mitglieder zur Zusammenarbeit gezwungen werden.» In einem ersten Schritt hat man nun eine Mitteilung an alle zehn Gemeinden verschickt und sie darin gebeten, sich bis am 22. Februar zum vorgeschlagenen Verfahren zu äussern.