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«Lex Booking» steht: Parlament schützt Hotels vor «Knebelverträgen»

Die Marktmacht von Online-Buchungsplattformen zugunsten der Hotellerie einschränken: Das will nach dem Nationalrat nun auch der Ständerat. Damit endet ein jahrelanges Ringen um faire Wettbewerbsbedingungen.

Sie sind der Schweizer Hotellerie seit Jahren ein Dorn im Auge: die sogenannten Preisbindungsverträge. Diese verbieten Hotels, die Zimmer auf der eigenen Website zu günstigeren Tarifen anzubieten als auf Buchungsplattformen wie Booking.com. Zugleich haben die Online-Plattformen eine solche Marktmacht, dass Hotels faktisch gezwungen sind, ihre Angebote dort zu platzieren. Von «Knebelverträgen» war deshalb die Rede, die den fairen Wettbewerb einschränken würden.

Damit soll nun bald Schluss sein: Mit 38 zu 7 Stimmen befürwortet der Ständerat die «Lex Booking», die sogenannte enge Paritätsklauseln im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet. Damit soll die Marktmacht von Online-Buchungsplattformen zugunsten der einheimischen Hotellerie eingeschränkt werden.

Auch der Ständerat will eine strengere Regelung als der Bundesrat

Damit folgt der Ständerat dem Beschluss des Nationalrats, der die «Lex Booking» in der Frühlingssession angenommen hatte. Die grosse Kammer hatte den Gesetzesvorschlag des Bundesrats sogar noch verschärft – im Sinne der Hotellerie. Der Nationalrat schlägt vor, nicht nur Preisbindungsklauseln, sondern generell alle engen Paritätsklauseln zu verbieten. Ähnliche Regeln gelten bereits in Frankreich, Italien und Österreich.

Bereits 2015 hatte die Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) verboten, dass Buchungsplattformen von den Hotels eine «Bestpreis-Garantie» verlangen. Seither durften die Hotels ihrer Kundschaft per Telefon, Mail oder in persönlichem Kontakt günstigere Angebote machen – allerdings nicht auf der Hotelwebsite.

Stärkung der KMU und des fairen Wettbewerbs

Nur wenige Ständeratsmitglieder sprachen sich gegen die «Lex Booking» aus. So etwa Andrea Caroni (FDP/AR). Er warnte davor, der Propaganda der Hotellerie «auf den Leim zu kriechen». Die Vorlage sei ebenso falsch wie unnötig. Sie führe vor allem dazu, dass die Kundschaft auf Booking.com ein Hotel aussuche und das Zimmer dann günstiger auf der Hotelwebsite buche.

Das bestritt Pirmin Bischof (Mitte/SO), der die Reform 2016 mit einer Motion angestossen hatte. Die Erfahrung der Nachbarländer mit ähnlichen Regeln zeige, dass solches Trittbrettfahren nicht eingetreten sei. Die Schweiz sei das einzige Land rundum, in dem die marktverzerrenden «Machenschaften» der Online-Plattformen nicht längst verboten seien.

Auch Beat Rieder (Mitte/VS), der als Präsident der Walliser Tourismuskammer die Interessen der Hotellerie vertritt, nannte die Vorlage einen «äusserst wichtigen Schritt zur Stärkung der KMU». Es sei im liberalen Interesse, sämtliche Preisbindungsklauseln zu verbieten und einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen.

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