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«Etliche Bissvorfälle»: Hundetrainer wehrt sich gegen Halteverbot von Listenhunden – und scheitert

Ein Aargauer hat im Internet seine Dienste als Hundesitter und -trainer angeboten und auch Tiere vermittelt. Weil es zu mehreren Vorfällen gekommen war, griff der Kantonale Veterinärdienst ein. 

Ein Aargauer betreute mehrere Hunde, die entweder gar nicht in der entsprechenden Datenbank eingetragen waren, oder sie waren auf Familienangehörige und Bekannte registriert worden. Betreut hatte er auch sogenannte Listenhunde, für deren Haltung eine Bewilligung nötig ist – über diese verfügte der Mann nicht.

Der Mann bot seine Dienste als Hundesitter und Hundetrainer auf Internetplattformen an. Daneben vermittelte er auch Hunde, die teilweise importiert worden waren. In diesem Zusammenhang traten wiederholt Probleme auf, wobei Hunde von ihren Haltern zurückgegeben werden mussten. «Bei etlichen Bissvorfällen und Beanstandungen» hätten sich die betreffenden Hunde in der Obhut des Beschuldigten befunden oder seien von ihm vorgängig an andere Halter oder Aufsichtspersonen vermittelt worden, heisst es in den Gerichtsakten.

Veterinärdienst greift durch

Am 19. Februar 2021 griff dann der Kantonale Veterinärdienst ein und sprach eine Halte- und Betreuungsverbot für Listenhunde aus. Zudem verbot sie dem Mann auch das Vermitteln von Hunden. Am 25. Oktober 2022 warf ihm dann der Veterinärdienst vor, gegen das Vermittlungsverbot verstossen zu haben, hinzu kamen weitere Verfehlungen. Deswegen griffen die Behörden durch und sprachen nun ein vollumfängliches Hundehalteverbot aus – unbefristet. An seinem Wohnort dürften sich fortan nur noch Hunde aufhalten, die auf einen anderen Halter registriert sind, heisst es im entsprechenden Urteil.

Gegen diesen Entscheid erhob der Aargauer Verwaltungsbeschwerde. Doch das Departement Gesundheit und Soziales wies diese ab. Auch das wollte der Mann nicht akzeptieren und erhob Verwaltungsgerichtsbeschwerde.

Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 17. Januar 2024 beraten. Doch auch dieses Mal entscheidet die Justiz gegen den Hundehalter. So seien seine Ausführungen zu einem der Beissvorfälle nur teilweise nachvollziehbar. Der Beschwerdeführer störe sich offenbar daran, dass ihm, im Gegensatz zum anderen involvierten Hundehaltern, ein Halte- und Betreuungsverbot für Listenhunde auferlegt worden sei.

Hund war ohne Decke und Wasser in der Hundebox

Aus der Urteilsbegründung wird auch klar, warum der Veterinärdienst eingeschritten ist, etwa als ein Vorfall vom 29. Januar 2022 geschildert wird: «Damals erhielt die Polizei eine Meldung, wonach der Beschwerdeführer um ca. 11 Uhr einen Dalmatiner in die Hundebox seines Fahrzeugs gesperrt und sich der Hund um 14.55 Uhr immer noch dort befunden habe.» In der Hundebox fehlten eine Liegedecke und vor allem Wasser. Der Mann beschwerte sich aber danach offenbar, dass der Veterinärdienst die Eigentümerin des Tieres kontaktiert hatte – dies sei rufschädigend. Daraus könne er sich jedoch «nichts für sich ableiten», heisst es im Entscheid.

Offenbar hat der Mann diverse Vorfälle, die ihm vorgeworfen werden, anders dargestellt, oder etwas salopp ausgedrückt: Er hatte für alles eine Ausrede parat. Seine Darstellungen waren jedoch voller Widersprüche und wirkten unglaubwürdig, befand das Gericht.

Und so heisst es schliesslich im Urteil: «Aufgrund der zahlreichen Verstösse gegen die Tierschutz- und Hundegesetzgebung sowie der fehlenden Bereitschaft und/oder Fähigkeit des Beschwerdeführers, Vorschriften und behördliche Anordnungen zu befolgen, kommt keine andere Massnahme als ein vollumfängliches und unbefristetes Hundehalteverbot in Betracht.»

Die Verfahrenskosten kommen den Mann auf 2700 Franken zu stehen. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig – er kann noch vor Bundesgericht angefochten werden.

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