Sattelschlepper-Chauffeur verursacht Unfall und wird nun dafür verurteilt
Auf der Kreuzung im Raum Hunzenschwil/Rupperswil, wo Seetalstrasse, Autobahnzubringer und A1 zusammenkommen, «klöpft» es relativ häufig. So auch im Oktober 2023: Eines Mittags fuhr ein Lastwagenchauffeur auf der N1R (ehemals T5) von Wildegg her auf den Knotenpunkt zu. Er bog in die Seetalstrasse ab. Dabei missachtete er allerdings das Signal «Kein Vortritt».
Eine 31-jährige Autolenkerin, die gerade von Hunzenschwil nach Rupperswil unterwegs war, konnte nicht mehr bremsen. Sie knallte mit ihrem Hyundai in die Seite des Lastwagens. Dabei wurde sie leicht verletzt und musste zur Kontrolle ins Spital. Bei der Kollision war die Seite des Lastwagens aufgerissen worden; inklusive Dieseltank. Dessen Inhalt lief aus; die Feuerwehr musste einschreiten.
Nun wurden beide Fahrer per Strafbefehl rechtskräftig verurteilt. Die Frau hatte keinen Gurt getragen, weshalb sie 60 Franken Busse zahlen muss.
Der Fahrer des Sattelschleppers mit litauischem Kontrollschild, ein Staatsangehöriger von Tadschikistan, ist natürlich Schuld an dem Unfall, weil er das «Kein Vortritt»-Signal missachtet hatte. Ebenso hat er, so die Staatsanwaltschaft, nichts unternommen, um das Auslaufen des Diesels aus dem beschädigten Fahrzeug zu stoppen. Der Treibstoff sei via Strassenentwässerung in den Rupperswiler Dorfbach gelangt, «wo sich ein sichtlicher Ölfilm auf dem Wasser bildete», heisst es im Strafbefehl.
Auch stellte sich bei der Sichtung der Rohdaten auf der Lastwagen-Fahrerkarte heraus, dass der Chauffeur die tägliche Ruhezeit und weitere Vorgaben nicht eingehalten hatte. Er wurde zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen bedingt verurteilt. Bezahlen muss er eine Busse von 1100 Franken, Gebühren von 900 Franken und die Polizeikosten von 390 Franken.