Im Aargau will der Grosse Rat bei den Höchstzahlen für Ärzte mitreden können
Die Kantone sind vom Bund verpflichtet, die Höchstzahlen für ambulant tätige Fachärztinnen und Fachärzte zu bestimmen. So will er der Überversorgung in einzelnen Fachgebieten entgegenwirken und die Gesundheitskosten senken. Im Aargau etwa gelten Höchstzahlen bei den Radiologinnen und Augenärzten. Diese wurden aber bis heute nicht erreicht.
Im Grossen Rat ging es am Dienstag um die konkrete Umsetzung der Bundesvorgaben. Zulassungsverfahren sowie Höchstzahlen für Fachärzte im ambulanten Bereich sollen im Kanton Aargau neu im Gesundheitsgesetz geregelt werden. Die Regierung fordert weitreichende Kompetenzen.
Parlament befindet über drei Anträge
Die Kommission für Gesundheit und Sozialwesen (GSW) forderte derweil mehr Mitspracherecht für den Grossen Rat. Per Dekret soll er die Einzelheiten bei der Festlegung der Höchstzahlen sowie zu Zulassungsverfahren regeln können. Die GSW hat zwei Prüfungsanträge gestellt, mit denen auch der Regierungsrat einverstanden ist.
Ein dritter kam Dienstag dazu: Andre Rotzetter von der Mitte-Partei forderte einen stärkeren Miteinbezug der regionalen Gegebenheiten bei der Festlegung der Höchstzahlen. Die beiden anderen Prüfungsanträge sah er eher kritisch: Es fehle dem Grossen Rat an «Fachkompetenz» für solch schwierige Entscheide wie die Festlegung von Höchstzahlen in medizinischen Fachbereichen. Die GLP gab sich ebenfalls kritisch: «Wir trauen dem Regierungsrat zu, dass er das entscheiden kann», sagte Hanspeter Budmiger.
Tobias Hottiger (FDP) konnte mit der «Obrigkeitsgläubigkeit» seiner Vorredner nichts anfangen. Die Dekret-Lösung sei sinnvoll, ist er überzeugt. Die SVP unterstützte die Prüfungsanträge ebenfalls. Insgesamt wolle die Partei eine möglichst schlanke Umsetzung des Bundesgesetzes, betonte Grossrat Clemens Hochreuter.
Die Grünen traten stillschweigend ein. Die SP sehe die Prüfungsanträge kritisch, sagte Grossrat und Arzt Jürg Knuchel. Aber sie werde dennoch zustimmen. Weiter sagte er: «Es ist unbestritten, dass es Fachbereiche mit klarer Überversorgung gibt.» Das sei ebenso klar wie Unterversorgung etwa in der Hausarztmedizin.
Der Regierungsrat war nicht nur mit den beiden Anträgen aus der Kommission, sondern auch mit jenem von Rotzetter einverstanden. Am Ende werden alle drei Anträge angenommen: jener über die Zulassungsverfahren mit 87 zu 35 Stimmen, jener über die Höchstzahlen mit 91 zu 35 Stimmen – und jener von Rotzetter einstimmig. Das Gesetz kommt nun in die zweite Lesung.