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Wegen Hypotheken: Banken müssen Eigenkapital aufstocken

Die Banken müssen ab Ende September zusätzliche Eigenmittel halten. Der Bundesrat reagiert damit auf die Risiken am Hypothekar- und Immobilienmarkt.

Die Schweizer Banken müssen ihr Eigenkapital bis am 30. September wieder aufstocken. Der Bundesrat hat am Mittwoch an seiner Sitzung einem Antrag der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zugestimmt und den antizyklischen Kapitalpuffer (AZP) reaktiviert. Das teilte die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) mit. Die Höhe dieses Puffers beträgt 2,5 Prozent der risikogewichteten Positionen, bei denen eine Wohnliegenschaft im Inland als Grundpfand dient.

Hintergrund sind die zunehmenden Risiken am Hypothekar- und Immobilienmarkt, denen Bundesrat und SNB entgegenwirken wollen. Gemäss EFV stärkt der Kapitalpuffer die Widerstandskraft des Bankensektors, wenn infolge von Ungleichgewichten auf dem Hypothekar- und Immobilienmarkt Korrekturen erfolgen. Zudem wirkt er einer weiteren Verschärfung der Situation auf diesen Märkten entgegen, wie es weiter heisst.

Deaktiviert, um Spielraum zu schaffen

Zu Beginn der Coronakrise 2020 wurde der AZP auf Antrag der Nationalbank deaktiviert. Die Massnahme war Teil eines Massnahmenpakets von Bund, Nationalbank und Finanzmarktaufsicht (Finma) und hatte das Ziel, den Banken den grösstmöglichen Spielraum bei der Kreditvergabe an Unternehmen zu gewähren. Doch seither hat sich nicht nur die wirtschaftliche Lage gebessert, auch die pandemiebedingten Unsicherheiten bezüglich Kreditzugang von Unternehmen haben deutlich abgenommen. Auch gibt es keine Anzeichen für eine Kreditverknappung bei Unternehmen.

Gleichzeitig hätten sich die Verwundbarkeiten am Hypothekar- und Wohnliegenschaftsmarkt erhöht. Sowohl das Hypothekarkreditvolumen als auch die Wohnliegenschaftspreise seien stärker gestiegen, als es Fundamentalfaktoren wie Mieten oder Einkommen erklären könnten, schreibt das EFV. Die Gefahr einer abrupten Korrektur ist damit gestiegen – etwa durch einen unerwartet starken Zinsanstieg. Für die Behörde ist daher klar: «Eine solche Korrektur hätte schwerwiegende Folgen für die Kreditnehmer und den Bankensektor beziehungsweise die Schweizer Wirtschaft.» (abi)